Nachträgliche Einkaufsmöglichkeit in die Säule 3a ab 2025
In der Schweiz erwerbstätige Personen, also sowohl Arbeitnehmende als auch Selbständigerwerbende, die ab 2025 keine Beiträge oder nur Teilbeträge in ihre Säule 3a einbezahlen, können diese Beiträge künftig auch rückwirkend in Form...
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Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO): Verhandlungen mittels elektronischer Mittel zur Ton- und Bildübertragung
Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Bestandteil der Revision bildet die Möglichkeit, Verhandlungen fortan mittels elektronischer Hilfsmittel z.B. in Form von Video- und Telefonkonferenzen durchzuführen. Dieser Beitrag verschafft einen Überblick über diese Neuerung.
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Vollstreckung eines Urteils auf Herausgabe von Aktien gegen Geld.
Bevor die Betreibung eingeleitet wird, müssen die Voraussetzungen für die Herausgabe der Aktien erfüllt sein.
Auswirkungen des revidierten Aktienrechts auf Schweizer Vereine
Gemäss verschiedenen Quellen beläuft sich die Zahl der Vereine in der Schweiz auf mehr als 100'000, und das Bundesamt für Statistik schätzt, dass rund 55% der Schweizer Einwohnerinnen und Einwohner über 16 Jahren aktiv oder passiv...
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Straflose Selbstanzeigen und Geschäftsvermögen – Aufgepasst!
Im Vorfeld der Einführung des automatischen Informationsaustauschs mit Bezug auf Finanzkonten rang sich manch einer dazu durch, seine bis anhin nicht deklarierten Vermögenswerte im Ausland gegenüber den Schweizer Steuerbehörden offenzulegen. Die meisten dieser straflosen Selbstanzeigen konnten verhältnismässig speditiv erledigt werden und viele Steuerpflichtige waren schliesslich erleichtert, endlich "reinen Tisch" gemacht zu haben.
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Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO): In-house Counsel Privilege – Verweigerungsrecht betreffend Tätigkeit des unternehmensinternen Rechtsdienstes
Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Mit der Einführung des In-house Counsel Privilege wird die Position von Anwältinnen und Anwälten, die in unternehmensinternen Rechtsdiensten tätig sind, verbessert. Sie können sich in zivilrechtlichen Verfahren unter Umständen auf ein Mitwirkungsverweigerungsrecht berufen. Dieser Beitrag bespricht die wesentlichen Punkte.
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Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO): Verbesserung der internationalen Handelsgerichtsbarkeit
Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Unter dem neuen Recht wird es en Kantonen erlaubt sein, ein internationales Handelsgericht zu schaffen. Dies stärkt den Gerichtsstandort Schweiz. In diesem Beitrag erhalten Sie einen kurzen Überblick.
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Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO): Hintergrund und Überblick
Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die Hintergründe und den Inhalt der Blogreihe von VISCHER zur ZPO-Revision.
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Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes: Einführung der Plattformbesteuerung per 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 treten in der Schweiz wesentliche Änderungen im Mehrwertsteuerrecht in Kraft. Der Bundesrat hat die vom Parlament verabschiedete Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) sowie die überarbeitete Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) umgesetzt.
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Keine stillschweigende Verlängerung der Amtsdauer des Verwaltungsrats
Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden auf drei Jahre gewählt, sofern die Statuten nicht eine andere Amtsdauer zwischen einem und sechs Jahren bestimmen. So sieht es das Obligationenrecht vor, gemäss dem auch eine Wiederwahl zulässig ist (Art. 710 OR).









