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Durch die Kombination unserer Erfahrungen und Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Life Sciences und des chinesischen Rechts sowie durch die Bereitstellung unserer chinesischen Sprach- und Branchenkenntnisse im Bereich Life Sciences können wir Gesellschaften und Investierenden aus China und der Schweiz einen Mehrwert sowie nahtlose Rechtsdienstleistungen anbieten.

Für Schweizer Klientschaft
Unsere Schweizer Klientschaft schätzt unsere Kenntnisse des chinesischen Rechts, der chinesischen Sprache sowie des chinesischen Geschäftsumfeldes und des Investitionskreises.

Unsere Schweizer Klientschaft wählt unsere Dienstleistungen insbesondere für die folgenden Projekte mit einem chinesischen Unternehmen oder chinesiche Investierende:

  • Wachstumsfinanzierungen und Projektfinanzierungen durch chinesische Investierende
  • In-/Out-Lizenzverträge
  • Produkt oder Geschäftseinheit Verkauf oder Akquisition
  • Partnerschafts- und Kooperationsprojekte, gemeinsame Forschungsprojekte
  • Verhandlung von Handelsverträgen: Vertraulichkeitserklärungen, Dienstleistungsverträge, Beratungsverträge, Materialtransfervereinbarungen, Herstellerverträge, Forschungs- und Kooperationsverträge, Lizenzverträge, Verträge zu klinischen Studien, IP-Abtretungsverträge etc.

Für unsere chinesische Klientschaft
Unsere chinesische Klientschaft schätzt unsere Erfahrung und Expertise im Schweizer Recht und im Life Sciences-Bereich.

Unsere chinesische Klientschaft wählt unsere Dienstleistungen insbesondere für die folgenden Projekte in der Schweiz oder mit einem Schweizer Unternehmen:

  • Green Field Investment in der Schweiz: Alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte, wie Firmengründungen, Arbeitserlaubnisanträge, Steuerberatungen, Arbeitsverträge, Mietverträge und Schweizer Beurkundungen
  • Beteiligung oder Vermögensanlage an einer Schweizer Gesellschaft, wie rechtliche Sorgfaltspflicht, Investitionsvertrag, Aktionärsvertrag, Aktienkaufvertrag, Kaufvertrag für Anlagen
  • Verhandlungen von Handelsverträgen nach Schweizer Recht

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