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9 novembre 2021

Treuhandanlagen ermöglichen Bankkunden Festgeldanlagen bei einer ausländischen Bank in Kombination mit Steuerersparnissen. Definitionsgemäss lauten sie auf den Namen der Schweizer Bank, mit welcher der Bankkunde eine Kundenbeziehung hat. Die Anlagerisiken liegen aber vollumfänglich beim Bankkunden. Dieser trägt sogar das Risiko der Bonität der ausländischen Bank, sofern der Schweizer Bank kein Vorwurf bezüglich der Auswahl gemacht werden kann, oder sofern er der Schweizer Bank diesbezüglich Instruktionen erteilt hat.

VISCHER hat in einer Streitigkeit rund um eine solche Treuhandanlage erfolgreich die Schweizer Bank vertreten. Das VISCHER-Team umfasste Thomas Weibel und Raphael Butz (beide Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit).

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