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Juristische Fachberatung für medizinische Leistungserbringende

Der Rechtsrahmen im Gesundheitswesen entwickelt sich immer schneller und auf politischer Ebene wird verstärkt auf Kostensenkung fokussiert: Es wird von allen Seiten her Druck auf die medizinischen Leistungserbringenden ausgeübt.

Unsere spezialisierte Fachgruppe Gesundheitswesen arbeitet mit Spitälern und anderen Leistungserbringenden zusammen und bietet ihnen die juristische Unterstützung, welche in diesem komplexen Umfeld benötigt wird.. Dank unserer langjährigen Erfahrung in Tariffragen und im Haftpflichtrecht konnten wir Lösungen für viele der Probleme entwickeln, die sich Ihnen im heutigen Gesundheitswesen stellen.

Eine juristische Betreuung, die Sie weiterbringt

Wir setzen uns klar für die Seite der Anbietenden des Markts ein und vertreten so regelmässig Spitäler in branchenspezifischen regulatorischen Angelegenheiten und bei Tarifstreitigkeiten mit Krankenkassen und anderen Sozialversicherungen.

Unser proaktiver Ansatz und unser juristisches Know-how helfen Ihnen, Ihre Ziele zu erreichen und sich auf die Herausforderungen sich ändernder regulatorischer Anforderungen einzustellen.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Tarifstreitigkeiten: Vertretung von Spitälern, medizinischen Netzwerken, Labors und anderen Leistungserbringenden bei Tarifstreitigkeiten mit Sozialversicherungen
  • Prozesse: Vertretung von medizinischen Leistungserbringenden vor Gericht und Schlichtungsstellen bei branchenspezifischen Streitigkeiten mit Versicherungsgesellschaften und anderen Akteurinnen und Akteuren
  • Allgemeine Rechtsberatung: Beratung bei einer grossen Bandbreite an branchenspezifischen Reglementierungen

Jüngste Fälle:

  • Festsetzung von Basispreisen (Baserates) gemäss SwissDRG: Verhandlungsführung, Überwachung von Festsetzungsverfahren, Vertretung in Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
  • Festsetzung von Taxpunktwerten für TARMED-Leistungen und paramedizinische Leistungen
  • Überprüfung der Rechtmässigkeit einer Bundesratsverordnung mittels Pilotprozessen
  • Beratung von Spitälern bei der Ausarbeitung von internen Regeln betreffend Annahme von Sponsorengeldern für spezielle Projekte und Drittmittel für die Weiterbildung 
  • Beratung eines Spitals zur Ausübung der arbeitsrechtlichen Weisungsbefugnis gegenüber dem leitenden ärztlichen Fachpersonal 
  • Umstrukturierung einer gemeinnützigen Spitalgruppe mit einer optimierten Steuerplanung
  • Beratung von Spitälern bei der Ausgestaltung von Verträgen mit Belegärztinnen und Belegärzten
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