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Durch die Kombination unserer Erfahrungen und Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Life Sciences und des chinesischen Rechts sowie durch die Bereitstellung unserer chinesischen Sprach- und Branchenkenntnisse im Bereich Life Sciences können wir Gesellschaften und Investierenden aus China und der Schweiz einen Mehrwert sowie nahtlose Rechtsdienstleistungen anbieten.

Für Schweizer Klientschaft
Unsere Schweizer Klientschaft schätzt unsere Kenntnisse des chinesischen Rechts, der chinesischen Sprache sowie des chinesischen Geschäftsumfeldes und des Investitionskreises.

Unsere Schweizer Klientschaft wählt unsere Dienstleistungen insbesondere für die folgenden Projekte mit einem chinesischen Unternehmen oder chinesiche Investierende:

  • Wachstumsfinanzierungen und Projektfinanzierungen durch chinesische Investierende
  • In-/Out-Lizenzverträge
  • Produkt oder Geschäftseinheit Verkauf oder Akquisition
  • Partnerschafts- und Kooperationsprojekte, gemeinsame Forschungsprojekte
  • Verhandlung von Handelsverträgen: Vertraulichkeitserklärungen, Dienstleistungsverträge, Beratungsverträge, Materialtransfervereinbarungen, Herstellerverträge, Forschungs- und Kooperationsverträge, Lizenzverträge, Verträge zu klinischen Studien, IP-Abtretungsverträge etc.

Für unsere chinesische Klientschaft

Unsere chinesischen Kunden und Kundinnen schätzen unsere Erfahrung und Expertise im Schweizer Recht und im Bereich Life Sciences.

Sie wählen unsere Dienstleistungen insbesondere für die folgenden Projekte in der Schweiz oder mit einem Schweizer Unternehmen:

  • Green Field Investment in der Schweiz: alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte wie Firmengründung, Antrag auf Arbeitsbewilligung, Steuerberatung, Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Schweizerische Beglaubigung
  • Eigenkapital- oder Vermögensinvestitionen in ein Schweizer Unternehmen, wie z.B.: Legal Due Diligence, Investitionsvertrag, Aktionärsvertrag, Aktienkaufvertrag, Vermögenskaufvertrag
  • Aushandeln von Handelsverträgen nach Schweizer Recht
Zu den jüngsten Beispielen gehören