Kategorien: Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, Blog
AA - Auslandsbezug bei Arrestverfahren
Update Letter Nr. 169
Auslandsbezüge sind bei Arrestverfahren sehr häufig. Ein Aufsatz in der ZZZ 2025 S. 219 ff. (Felix C. Meier-Dieterle / Julia Crifasi-Käser) stellt Auslandsbezüge systematisch dar und beantwortet z.B....
Kategorien: Digital Business Law Bites, Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, Restrukturierung und Insolvenz, Blog
Rechtshilfeweiser Pfändungsvollzug im Nachgang zu Arrestverfahren
Das Bundesgericht macht beim rechtshilfeweisen Arrestvollzug und damit zusammenhängenden Rechtsfragen Nägel mit Köpfen.
Arrest und Pfändungsvollzug im schweizweiten Vollstreckungsraum
Der schweizweite Vollstreckungsraum schafft Neues für Betreibungsbeamtinnen und Beamte, sie sind beim Zusammenspiel von Arrest und Pfändung gefordert.
Ausländischer Insolvenzverwalter: Befugnis zum Arrest?
Ausländische Konkursverwalter können in der Schweiz grundsätzlich direkt keine Tätigkeiten ausüben. arrestpraxis.ch ordnet ein, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen...
Änderung Art. 209 Abs. 4 ZPO: "ich bin dann mal weg"!
Die Zivilprozessordnung wird geändert, überflüssiges gestrichen, die Verwirrung ist komplett.
Zwangsvollstreckungsrecht und sanktionsrechtliche Sperren (Ukraine Verordnung)
Das Obergericht Zürich äussert sich im Urteil vom 14.11.2024 zum Verhältnis von Arrest-/Pfändungsbeschlag und Sperre nach Ukraine-Verordnung.
Was ändert sich im Arrestrecht 2025?
Die Revision der Zivilprozessordnung ZPO zieht Änderungen im Arrestrecht per 1. Januar 2025 nach sich.
Kategorien: Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, Blog
Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO): Weiterleitungspflicht bei irrtümlicher Anrufung eines unzuständigen Gerichts
Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Eingeführt wird auch eine Pflicht der Gerichte und Schlichtungsbehörden Eingaben, die irrtümlich bei einem unzuständigen Gericht eingereicht wurden, weiterzuleiten. Die Weiterleitung sichert die Position einer Klägerin, wirft aber auch Fragen auf. Mehr dazu in diesem Blogbeitrag.
Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO): Erleichterte Verfahrenskoordination
Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Dazu zählen auch die Änderungen in Bezug auf die Möglichkeiten der Klagenhäufung und der Widerklage. In diesem Beitrag werden diese Änderungen beleuchtet.
Kategorien: Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, Blog
Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO): Ausbau des Schlichtungsverfahrens
Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Das Schlichtungsverfahren wird gestärkt, indem die Entscheidungskompetenz der Schlichtungsbehörde erweitert und für bisher vom Schlichtungsverfahren ausgeschlossene Streitfälle eine freiwillige Schlichtungsmöglichkeit geschaffen wird. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Punkte in aller Kürze dargestellt.









