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30. November 2022

10.11.2022 10:00-15:00
Dr. iur. Joel Drittenbass

Veranstalter: VISCHER AG; Veranstaltungsort: Schützengasse 1, Zürich

Am vergangenen Business Talk Spitalrecht von VISCHER wurde ein kompakter Überblick zum neuen KVG-Zulassungsrecht ambulanter Leistungserbringer gegeben sowie mögliche Stolpersteine für die Spitalpraxis aufgezeigt. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Die im Spital tätigen Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf in eigener fachlichen Verantwortung ausüben, müssen neu über eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung verfügen. Diese Bewilligung ist bis 1. Januar 2023 einzuholen.
     
  • Neue Leistungserbringer des ambulanten Bereichs müssen vom Kanton zugelassen sein, auf dessen Gebiet sie ihre Tätigkeit ausüben, damit sie zulasten der Grundversicherung (OKP) abrechnen können. Hierfür müssen sie die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Leistungserbringer, die bereits nach bisherigem Recht zur Tätigkeit zulasten der OKP zugelassen waren, gelten demgegenüber als vom Kanton zugelassen, auf dessen Gebiet sie ihre Tätigkeit beim Inkrafttreten des neuen Zulassungsrechts ausgeübt haben.
     
  • Die Kantone haben neu die Möglichkeit, die Anzahl von Ärztinnen und Ärzten, die Leistungen im (spital-)ambulanten Bereich erbringen, in einem oder mehreren medizinischen Fachgebieten oder in einer bestimmten Region auf eine Höchstzahl zu beschränken. Die Kantone haben nun bis zum 30. Juni 2023 Zeit, entsprechende Regelungen zur Zulassungsbeschränkung zu erlassen.

Kategorien: Gesundheitswesen, Publikationen & Präsentationen

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