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10. Oktober 2018

Die Aussage unter vorgehaltener Hand, dass nach dem Bankengeheimnis nun auch das Anwaltsgeheimnis fallen wird, lässt den Rechtsgelehrten perplex, scheint aber in der aktionsgetriebenen Gesetzgebungspolitik im Bundeshaus keine mit einem funktionierenden Rechtsstaat unverträgliche Wahrnehmung mehr zu sein.

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Kategorien: Anwaltsrecht, Neuigkeiten

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