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Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) - Neuerung im Zivilprozessrecht: Parteigutachten sind Urkunden

Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) - Neuerung im Zivilprozessrecht: Parteigutachten sind Urkunden

5. Dezember 2024

Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Parteigutachten werden durch die Revision gestärkt und gelten neu als Beweismittel in Form von Urkunden. Dieser Betrag vermittelt einen Überblick über die Auswirkungen der entsprechenden Neuerung.