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Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO): In-house Counsel Privilege – Verweigerungsrecht betreffend Tätigkeit des unternehmensinternen Rechtsdienstes

Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO): In-house Counsel Privilege – Verweigerungsrecht betreffend Tätigkeit des unternehmensinternen Rechtsdienstes

21. November 2024

Die Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, soll die Praxistauglichkeit verbessern. Mit der Einführung des In-house Counsel Privilege wird die Position von Anwältinnen und Anwälten, die in unternehmensinternen Rechtsdiensten tätig sind, verbessert. Sie können sich in zivilrechtlichen Verfahren unter Umständen auf ein Mitwirkungsverweigerungsrecht berufen. Dieser Beitrag bespricht die wesentlichen Punkte.