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17. März 2020

Im Hinblick auf die aktuelle Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus und die Beschlüsse des Bundesrats zum Schutz der Bevölkerung informieren wir Sie gerne über den Geschäftsbetrieb unserer Kanzlei:

Wir unterstützen mit allen Kräften die Intentionen der Behörden. Oberste Priorität hat die Reduktion des Übertragungsrisikos und damit die Eindämmung der Verbreitung des Virus.

Wir haben daher schon vor einiger Zeit die erforderlichen Massnahmen ergriffen, damit unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihre Arbeit in erheblichem Umfang von zuhause aus erledigen können. Zudem führen wir, wenn immer möglich, sowohl interne als auch externe Besprechungen als Telefonkonferenz oder Videokonferenz durch.

Selbstverständlich gelten in unseren Büros für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie für unsere Gäste die einschlägigen Verhaltensregeln, insbesondere das "Social Distancing".

Wir sind entschlossen, unserer Klientschaft auch in dieser anspruchsvollen Zeit ohne Unterbruch alle unsere Dienstleistungen in gewohnter Qualität zu erbringen.

Zu konkreten Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus haben wir bis anhin die folgenden Blog Posts publiziert:

Coronavirus – Was Arbeitgeber wissen sollten

Coronavirus: Schadensbegrenzung durch die Einführung von Kurzarbeit

Coronavirus: 5 kurze Antworten zur Schliessung von Schweizer Schulen

Und ausserhalb des Büros? Krisen bringen oft das Beste im Menschen hervor. Machen wir gemeinsam etwas draus!

Wir wünschen Ihnen alles Gute in dieser anspruchsvollen Zeit.

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