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9. Dezember 2025 Vorbereitung auf 2026: Die Schweiz könnte die Schutzklausel für kroatische Arbeitnehmer wieder aktivieren

Am 26. November hat der Schweizer Bundesrat angekündigt, dass er die Schutzklausel für kroatische Staatsangehörige möglicherweise wieder einführen wird, wodurch bereits im nächsten Jahr wieder Quoten für Arbeitsbewilligungen eingeführt werden könnten. Ob dieser Mechanismus aktiviert wird, hängt von der Gesamtzahl, der bis zum 31. Dezember an kroatische Arbeitnehmer erteilten Bewilligungen, ab.

Die Schweiz hat das EU-Abkommen über die Freizügigkeit von Personen (AFMP) im Jahr 2017 auf Kroatien ausgeweitet und eine zehnjährige Übergangsphase festgelegt, bevor Kroaten uneingeschränkten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt erhalten. Während dieser Phase behält sich die Schweiz das Recht vor, einseitig eine Schutzklausel zu aktivieren, sollte die Einwanderung vordefinierte quantitative Schwellenwerte überschreiten.

Der Mechanismus kann noch einmal – im Jahr 2026 – angewendet werden, bevor die Freizügigkeit am 1. Januar 2027 vollständig in Kraft tritt.

Gemäss den geltenden Vorschriften kann die Schutzklausel ausgelöst werden, wenn eine der folgenden jährlichen Obergrenzen überschritten wird: 2.004 Aufenthaltsbewilligungen (B-Bewilligungen) oder 1.116 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L-Bewilligungen). Die Überschreitung nur einer dieser Kategorien reicht aus, um die Wiedereinführung von Kontingenten auszulösen.

Der Bundesrat wird seine endgültige Entscheidung im Januar 2026 nach Auswertung der Genehmigungszahlen zum Jahresende treffen. Aktuelle Daten zeigen, dass zwischen Januar und Ende Oktober 1.492 B-Genehmigungen und 656 L-Genehmigungen an kroatische Staatsangehörige erteilt wurden – noch innerhalb der zulässigen Grenzen, aber mit der Möglichkeit weiterer Steigerungen in den letzten Wochen des Jahres. Sollte die Schutzklausel aktiviert werden, würden die 2023/24 geltenden Obergrenzen wieder eingeführt: 1150 B-Bewilligungen und 1007 L-Bewilligungen.

Im Falle einer Aktivierung würden die Kontingente bis Ende 2026 gelten. Die kantonalen Behörden haben angekündigt, dass sie Kontingentkontrollen mit einer Vorankündigung von nur zwei Wochen umsetzen können. Arbeitgebern wird daher dringend empfohlen, sich auf dieses Szenario vorzubereiten, indem sie die Antragsunterlagen im Voraus vorbereiten und so früh wie möglich Termine für die Erfassung der biometrischen Daten vereinbaren. Unternehmen in der Schweiz sollten auch alternative Strategien prüfen – wie beispielsweise Genehmigungen für unternehmensinterne Versetzungen (die nicht der Quote unterliegen) oder Vereinbarungen über zwei Standorte, die es kroatischen Arbeitnehmern ermöglichen, vertraglich in der EU zu bleiben und gleichzeitig einen Teil ihrer Arbeit in der Schweiz zu verrichten.

Wenn die Schutzklausel nicht ausgelöst wird, profitieren kroatische Staatsangehörige weiterhin von der bestehenden Übergangsregelung, bis 2027 die vollständige Freizügigkeit in Kraft tritt.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Wenden Sie sich jederzeit an unser Arbeitsrechtsteam.

Autoren: Lovrana Kraljevic, Marc Prinz

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