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2025年10月09日 EU-Migrationspakt: Schweizer Dilemma – Solidarität oder Abschottung?

Der neue EU-Migrationspakt: Herausforderungen und Chancen für die Schweiz

Der EU-Migrations- und Asylpakt, der am 14. Mai 2024 von der EU verabschiedet wurde, stellt die Schweiz vor neue Herausforderungen. Als assoziierter Schengen-/Dublin-Staat ist sie verpflichtet, Teile des Pakts zu übernehmen und ihr nationales Recht anzupassen. Dieser Blogbeitrag analysiert die wichtigsten Punkte des Pakts, die Position des Bundesrates und die Debatte im Parlament, um die Implikationen für die Schweiz zu beleuchten.

Der Bundesrat hat am 21. März 2025 die Botschaft zur Anpassung des Schweizer Recht an den neuen europäischen Migrations- und Asylpakt verabschiedet.

Die Eckpfeiler des EU-Migrations- und Asylpakts

Die EU strebt mit dem Pakt ein effizienteres, krisenresistenteres und solidarischeres Migrations- und Asylsystem an. Kernziele sind die Eindämmung irregulärer Migration, die Harmonisierung von Asylverfahren und die Reduktion der Sekundärmigration innerhalb des Schengen-Raums. Ein zentraler Mechanismus ist die solidarische Verteilung von Asylsuchenden, um Mitgliedstaaten mit hohem Migrationsdruck zu entlasten.

Die Schweizer Perspektive

Der Bundesrat begrüsst die Reform und betont das Interesse der Schweiz an einer funktionierenden europäischen Migrations- und Asylpolitik. Die geografische Lage der Schweiz macht sie besonders abhängig von einem stabilen System. Die Schweiz muss fünf der zehn Rechtstexte des Pakts übernehmen, insbesondere im Dublin-Raum[1]. Dies beinhaltet Anpassungen bei der Zuständigkeitsklärung für Asylgesuche, kürzere Fristen für Überstellungen und eine verbesserte Berücksichtigung des Bezugs eines Gesuchstellers zu einem bestimmten Dublin-Staat. Auch die revidierte Eurodac-Verordnung mit erweiterten Datenerfassungsbestimmungen betrifft die Schweiz.

Die Debatte um den Solidaritätsmechanismus

Während die Übernahme der Dublin-Regelungen weitgehend unumstritten ist, entzündet sich die Debatte am Solidaritätsmechanismus. Für die Schweiz ist die Beteiligung daran freiwillig. Der Bundesrat sieht darin eine Chance zur Stärkung des europäischen Systems und befürwortet grundsätzlich eine Beteiligung. In der Vernehmlassung zeigten sich die Kantone gespalten. Einige befürworten die Übernahme, andere äussern Bedenken hinsichtlich des finanziellen und personellen Aufwands. Kritische Stimmen sehen im Pakt eine Fokussierung auf Abschottung und Abschreckung und fordern eine stärkere Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus.

Die parlamentarische Beratung

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat die Entwürfe zur Umsetzung des Pakts mehrheitlich angenommen. Sie befürwortet eine bedingte Beteiligung am Solidaritätsmechanismus, gekoppelt an das funktionierende Dublin-System mit den für die Schweiz relevanten Staaten. Minderheitsanträge fordern entweder gar keine oder nur eine finanzielle Beteiligung. Die Debatte zeigt die unterschiedlichen Positionen im Parlament und die Schwierigkeit, einen Konsens zu finden.

Ausblick und Herausforderungen

Die Umsetzung des EU-Migrationspakts stellt die Schweiz vor komplexe Herausforderungen. Die Anpassung des nationalen Rechts, die Integration der neuen Dublin-Regelungen und die Entscheidung über die Beteiligung am Solidaritätsmechanismus erfordern sorgfältige Abwägungen. Die Schweiz muss ihre Interessen wahren und gleichzeitig ihrer Verantwortung als Teil des europäischen Migrations- und Asylsystems gerecht werden. Die Debatte im Parlament wird zeigen, welchen Weg die Schweiz letztendlich einschlagen wird. Dabei gilt es, die verschiedenen Perspektiven zu berücksichtigen und eine Lösung zu finden, die sowohl den nationalen Interessen als auch der europäischen Solidarität dient. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um die Weichen für die zukünftige Schweizer Migrationspolitik zu stellen.

Fazit

Der EU-Migrationspakt stellt einen wichtigen Schritt in der Reform des europäischen Migrations- und Asylsystems dar. Die Schweiz ist als assoziierter Schengen-/Dublin-Staat eng mit diesem System verbunden und muss sich den neuen Herausforderungen stellen. Die Debatte um die Umsetzung des Pakts und die Beteiligung am Solidaritätsmechanismus zeigt die Komplexität der Thematik und die unterschiedlichen Interessenlagen. Es bleibt abzuwarten, wie die Schweiz ihre Rolle im europäischen Kontext definieren und welche konkreten Massnahmen sie ergreifen wird, um den Herausforderungen der Migration gerecht zu werden.

Autoren: Urs Haegi, Giulia Odermatt


[1] Dublin ist ein rechtlicher Rahmen, mit dem festgelegt wird, welcher Dublin-Staat für die Prüfung eines Asylgesuches zuständig ist. Dublin-Staaten sind alle EU-Mitgliedstaaten sowie die vier assoziierten Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und das Fürstentum Liechtenstein).

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