Am 1. Oktober 2026 tritt das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) in Kraft. Es führt neue Pflichten für Unternehmen und weitere Rechtsträger ein und schafft ein zentrales Transparenzregister für wirtschaftlich berechtigte Personen.
In unserer Blogreihe zum neuen Transparenzgesetz beleuchten wir die wichtigsten Neuerungen und zeigen auf, was Unternehmen im Hinblick auf die neuen Anforderungen beachten müssen. Die einzelnen Beiträge behandeln zentrale Fragen zum Anwendungsbereich des TJPG, zur Identifikation wirtschaftlich berechtigter Personen sowie zu den neuen Melde- und Dokumentationspflichten.
Auf dieser Seite finden Sie sämtliche Beiträge der VISCHER Blogreihe zum neuen Transparenzgesetz im Überblick.
Der Auftaktbeitrag gibt einen ersten Überblick über das neue Transparenzgesetz, das Transparenzregister und die damit verbundenen Anforderungen an Unternehmen.
Welche Gesellschaften und Rechtsträger fallen unter das neue Transparenzgesetz? Der Beitrag erläutert den Anwendungsbereich des TJPG und zeigt auf, welche Angaben zu wirtschaftlich berechtigten Personen an das Transparenzregister gemeldet werden müssen.
Wer gilt nach dem neuen Transparenzgesetz als wirtschaftlich berechtigte Person? Der Beitrag erläutert die verschiedenen Kontrollkategorien und zeigt auf, wie direkte und indirekte Beteiligungen sowie weitere Formen der Kontrolle zu beurteilen sind.
Der Teilbeitrag zeigt auf, wann eine natürliche Person eine Rechtseinheit auf andere Weise kontrolliert, und beleuchtet die Kontrolle durch Aktionärbindungsverträge, Kapitalinstrumente und Treuhandverhältnisse.
Weitere Beiträge der Blogreihe folgen.