11 十二月 2025
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom
19. November 2025 beschlossen, die Höchstzahlen für Erwerbstätige aus Drittstaaten sowie für Dienstleistungserbringer aus dem EU/EFTA-Raum für das Jahr 2026 unverändert zu belassen. Auch das separate Kontingent für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs (UK) wird für ein weiteres Jahr fortgeführt. Mit diesem Entscheid soll der Schweizer Wirtschaft trotz unsicherer Konjunkturaussichten und anhaltendem Fachkräftebedarf weiterhin die Rekrutierung qualifizierter Arbeitskräfte ermöglicht werden. Die entsprechende Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Schweiz steuert ihre Zuwanderung über ein duales System. Während für Bürger aus den EU/EFTA-Staaten die Personenfreizügigkeit gilt, unterliegt die Zuwanderung von Arbeitskräften aus allen anderen Ländern strengen Regulierungen. Ziel ist es, den Bedarf der Wirtschaft an hochqualifizierten Spezialisten zu decken, ohne das inländische Arbeitskräftepotenzial zu konkurrenzieren. Dieses Prinzip wird durch zwei zentrale Hürden sichergestellt:
Die Kantone erhalten den Grossteil der Kontingente. Unternehmen, die eine Person aus einem Drittstaat anstellen möchten, reichen ihr Gesuch beim zuständigen Kanton ein. Dieser prüft das Gesuch und entscheidet, ob er eine Bewilligung aus seinem Kontingent erteilen kann. Ein kleiner Teil der Kontingente verbleibt als Bundesreserve beim Staatssekretariat für Migration (SEM). Diese kommt zum Einsatz, wenn ein Kanton sein Kontingent ausgeschöpft hat oder ein besonderes gesamtschweizerisches Interesse besteht.
Die verfügbaren Kontingente wurden in den letzten Jahren nicht vollständig ausgeschöpft. Per Ende 2024 nutzten die Unternehmen 74 % der Drittstaatenkontingente (B und L). Die Kontingente für EU/EFTA-Dienstleistungserbringende wurden zu 50 % beansprucht, während die Ausschöpfung beim separaten UK-Kontingent bei lediglich 21 % lag.
Dieser Trend setzte sich 2025 fort: Bis Ende September wurden 52 % der Drittstaatenkontingente und 38 % der Kontingente für EU/EFTA-Dienstleister genutzt. Die Nachfrage nach Bewilligungen für UK-Staatsangehörige blieb mit einer Ausschöpfung von 17 % weiterhin gering.
Mit der Beibehaltung der Kontingente reagiert der Bundesrat auf die anhaltend tiefe Arbeitslosenquote und den Fachkräftebedarf der Schweizer Wirtschaft. Gleichzeitig soll die Massnahme den Unternehmen angesichts wirtschaftlicher Unsicherheiten, wie etwa im Zusammenhang mit der US-Zollpolitik, Stabilität und Planungssicherheit bieten. Der Entscheid stützt sich auf eine Anhörung der Kantone und Sozialpartner sowie auf aktuelle Zuwanderungszahlen und Konjunkturprognosen.
Autoren: Anja Zweifel, Urs Haegi
| Ausführende Informationen zu den Kontingenten für Drittstaatangehörige und UK-Bürger können in Deutsch, Französisch und Italienisch direkt beim SEM abgerufen werden: https://www.news.admin.ch/de/newnsb/7HwBjdg5HpBA |
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