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2018年01月31日

Im Hinblick auf einen ICO (Initial Coin Offering) eines unserer Klienten haben wir ein wegweisendes Steuerruling mit Bezug auf die gewinnsteuerliche Behandlung des Erlöses aus dem ICO erhalten. Vereinfacht gesagt werden diese Erlöse nicht mit der Gewinnsteuer erfasst. Stattdessen wird unser Klient in den nächsten Jahren, d.h. während der Entwicklungsphase, nach Massgabe der Kostenaufschlagsmethode (cost plus 5%) besteuert.

Das nun mit den Steuerbehörden abgestimmte Vorgehen entspricht mutmasslich dem für die in den kommenden Monaten stattfindenden ICOs anwendbaren Standardmodell.

Das VISCHER Team wurde von Christoph Niederer und Dr. Jana Essebier (beide Partner) geleitet.

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