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2019年01月25日

Am 16. September 2016 hatte das Bezirksgericht Zürich die Kollokationsklagen der zwei grössten Drittgläubiger der Lehman Brothers Finance AG in Liquidation vollumfänglich abgewiesen. Mit Urteil vom 7. Juli 2017 hatte das Obergericht des Kantons Zürich im Berufungsverfahren die Abweisung der Klagen bestätigt. Gegen dieses Urteil hatten die beiden Gläubiger Beschwerde beim Bundesgericht geführt. Mit Urteil vom 17. Dezember 2018 hat das Bundesgericht diese abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. Gegenstand des Rechtsstreits war die Loss-Ermittlung unter einem 1992 ISDA Master Agreement. VISCHER hat im Prozess die Konkursmasse und deren Liquidatorin PricewaterhouseCoopers AG vertreten.
 
Das VISCHER-Team wurde angeführt von den Partnern Dr. Markus Guggenbühl (Finanzmarktrecht), Dr. Jana Essebier (Finanzmarktrecht und Insolvenzrecht) und Dr. Christian Oetiker (Prozessrecht).

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