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3. März 2015

Ab dem 1. Mai 2015 dürfen Grenzgänger Schweizer Firmenfahrzeuge nur noch unter eingeschränkten Bedingungen unverzollt für Privatfahrten verwenden.

Als Sofortmassnahme empfiehlt es sich eine zulässige private Nutzung auf den Arbeitsweg zu beschränken und die Weitergabe des Fahrzeugs zu untersagen. Parallel dazu empfehlen wir eine sinnvolle Lösung für das Unternehmen zu prüfen.

Lesen Sie mehr im Artikel von Nadia Tarolli Schmidt und Isabelle Stebler

Kategorien: Immigration, Steuern, Neuigkeiten

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