21. Februar 2019
VISCHER hat dem Bundesrat am 6. Februar 2019 ihre Stellungnahme zur Vernehmlassung der FINIV (Verordnung zum Finanzinstitutsgesetz) und zur FIDLEV (Verordnung zum Finanzdienstleistungsgesetz) eingereicht. Darin werden verschiedene noch offene Problembereiche identifiziert. Insbesondere sind die Definitionen der neu bewilligungspflichtigen Tätigkeit als Vermögensverwalter und Trustee sowie der Finanzdienstleistungen noch zu wenig konkret und es besteht das Risiko der überschiessenden Regulierung. Die vorgeschlagenen Bestimmungen zum Beraterregister werfen Fragen der Praktikabilität und Verhältnismässigkeit auf.