VISCHER ist eine Schweizer Anwaltskanzlei, die sich der rechtlichen Lösung von Geschäfts-, Steuer- und Regulierungsfragen widmet.
SWISS LAW AND TAX
Dienstleistungen
Immaterialgüterrecht
Life Sciences, Pharma, Biotechnologie
Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit
Lernen Sie unser Team kennen
Unser Know-how, unsere Expertise und unsere Publikationen
Alle anzeigen
VISCHER Neuigkeiten
Events
Wir entwickeln nicht nur juristische Lösungen für unsere Klientinnen und Klienten, wir entwickeln auch neue Formate dafür.
VISCHER Legal Innovation Lab
Red Ink
Karriere
Kategorie: Neuigkeiten
Das Stimmvolk des Kantons Basel-Stadt hat am 10. Februar 2019 dem Basler Kompromiss zur Umsetzung der Steuervorlage 17 zugestimmt. Nun hat der Regierungsrat über die Inkraftsetzung der einzelnen Massnahmen entschieden. Die einzelnen Massnahmen treten jeweils auf den frühestmöglichen Zeitpunkt in Kraft, wobei es für die vollständige Umsetzung des Steuerkompromisses einer Annahme der Steuervorlage auf Bundesebene bedarf.
Bereits rückwirkend auf den 1. Januar 2019 wird der Gewinnsteuersatz und der Kapitalsteuersatz gesenkt sowie die Übergangsregeln für Statusgesellschaften eingeführt. Ebenfalls rückwirkend auf den 1. Januar 2019 wird der Einkommenssteuersatz gesenkt und der Abzug für selbstbezahlte Krankenkassenprämien erhöht und per 1. Juni 2019 werden zusätzlich die Prämienverbilligungen erhöht. Die Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden, die Patentbox, die Abschaffung der Statusgesellschaften sowie weitere mit der Steuervorlage auf Bundesebene verknüpfte Elemente treten per 1. Januar 2020 in Kraft, sofern die AHV-Steuervorlage des Bundes in der Abstimmung vom 19. Mai 2019 angenommen wird. Ebenfalls per 1. Januar 2020 tritt die Erhöhung der Familienzulagen in Kraft. Basel-Stadt ist somit der erste Kanton, der die vollständige Umsetzung der kantonalen Massnahmen im Zusammenhang mit der Steuervorlage und AHV-Finanzierung auf Bundesebene in Kraft gesetzt hat. Für die Bevölkerung und Unternehmen bedeutet dies eine Steuerentlastung bereits ab dem Steuerjahr 2019: Alle ordentlich besteuerten Unternehmen bezahlen künftig deutlich tiefere Gewinnsteuern, nämlich effektiv 13% (inkl. Bundessteuern). Bisher privilegiert besteuerte Gesellschaften werden in der Zukunft hingegen etwas mehr Steuern bezahlen, der Gewinnsteuersatz steigt auf mindestens 11% (inkl. Bundessteuern). Allerdings wird ein kantonaler Sondersatz von drei Prozent für die Besteuerung stiller Reserven dieser Gesellschaften eingeführt. Dadurch wird eine schlagartige Erhöhung der Gewinnsteuerbelastung der betroffenen Unternehmen verhindert und die Folgen während maximal fünf Jahre gemildert.