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31. August 2021
Mit dem Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) möchte der Bundesrat ein neues Schweizer Fondsprodukt einführen, das sich insbesondere für alternative und innovative Anlagestrategien eignet. Dies insbesondere dank liberalen Anlage- und Risikoverteilungsvorschriften und dank fehlender Bewilligungspflicht und Aufsicht durch die FINMA. Gleichzeitig sollen die Anleger geschützt werden, insbesondere indem der L-QIF nur sog. qualifizierten Anlegern angeboten werden darf und indem er durch Institute verwaltet werden muss, die unter FINMA-Aufsicht stehen. Mit dem L-QIF möchte der Bundesrat die Schweiz als Produktionsstandort für kollektive Kapitalanlagen im internationalen Umfeld stärken und insbesondere verlorenes Terrain aus Luxemburg zurückholen. Der L-QIF lehnt sich denn auch stark am sog. RAIF an, mit welchem Luxemburg ein international äusserst erfolgreiches bewilligungsfreies Fondsprodukt lanciert hat. Doch wird der L-QIF dem Luxemburger RAIF wirklich Konkurrenz machen können? Die Praxis wird es zeigen. Zunächst aber muss nun nach dem Ständerat noch der Nationalrat ja zur Vorlage sagen, was er voraussichtlich diesen Herbst tun wird.
Kategorien: Banken- und Finanzmarktrecht, Publikationen & Präsentationen
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