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31. Mai 2016

Die Digitalisierung hat die Art und Weise, wie wir Musik hören, Filme schauen und Texte konsumieren grundlegend verändert. Wir haben heute jederzeit und überall Zugang zu unzähligen geschützten Werken. Sie lassen sich leicht übers Internet beziehen und verbreiten. Die digitale Welt ist Herausforderung und Chance zugleich: Einerseits florieren Piraterie-Plattformen, auf denen unlizenziert Werke verwertet werden, um Gewinne zum Nachteil der Werkschaffenden zu erzielen. Andererseits bietet sie Chancen für neue innovative Geschäftsmodelle wie Internetfernsehen, Streaming-Dienste oder kreative Sharing-Plattformen.

Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, das Urheberrechtsgesetz (URG) zu modernisieren. Er will die Werkschaffenden und -inhaber besser schützen, indem insbesondere die Internet-Piraterie bekämpft werden soll, ohne aber die Konsumentinnen und Konsumenten von solchen Angeboten zu kriminalisieren. Der Vorschlag des Bundesrates war bis Ende März 2016 in der Vernehmlassung und wird demnächst im Parlament behandelt.

Am ePower Anlass möchten wir mit Ihnen den Vorschlag des Bundesrates diskutieren: Bringt er die versprochene Modernisierung? Schafft er tatsächlich einen besseren Schutz für die Urheber? Wer trägt hierfür die Kosten bzw. Pflichten? Wie beurteilen die Anbieter digitaler Dienstleistungen (Provider, OTT), denen zahlreiche neue Pflichten und Aufgaben zukommen sollen, das geplante URG?

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