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27. Juni 2013
Butz, Raphael, Kein klarer Sachverhalt und damit kein Rechtsschutz in klaren Fällen, wenn Einwendungen und Einreden des Beklagten als "nicht haltlos" erscheinen, BGer 4A_273/2012 vom 30. Oktober 2012 (BGE 138 III 620), ius.focus, Helbing Lichtenhahn Verlag, 2013, Heft 6, S. 21
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