15. Oktober 2021
Jenny, David, Von Cowboys, Hampelmännern und Vatersöhnchen, in: ius.focus 10/2021, S. 31
Bei der Wahrung der Interessen seiner Klienten darf ein Anwalt sich lebhaft ausdrücken. Gewisse Übertreibungen sind gestattet. Uппötig aggressives Verhalten stellt aber keine sorgfältige Berufsausübung dar.