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4. Oktober 2022

Marc Ph. Prinz und Anela Lucic, Haftung des Arbeitgebers, in: personalSCHWEIZ September 2022, S. 9 ff.

Der Arbeitgeber ist gegenüber den Mitarbeitenden dazu verpflichtet, ihre Persönlichkeit zu achten und zu schützen, auf ihre Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen. Bei Verletzung dieser Schutzpflichten kann der Arbeitgeber ansonsten von Mitarbeitenden haftbar gemacht werden.

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