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25. April 2017
Prinz, Marc Ph. / Lucic, Anela, Arztzeugnis - eine Tour-d'horizon, in: Arbeitsrecht Newsletter, WEKA, Nr. 04 (April 2017), S. 1 ff.
Ist ein Arbeitnehmer nach Ablauf der Probezeit arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit den Lohn entrichten bzw. ist je nach Dienstjahr eine bestimmte Sperrfrist anwendbar. In der Regel legt der Arbeitnehmer in einem solchen Fall ein Arztzeugnis vor. Welchen (Stellen-)Wert aber hat ein Arztzeugnis?
Kategorien: Arbeitsrecht, Publikationen & Präsentationen
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