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3. November 2021
Butz, Raphael / Jäggy, Moritz – Anfechtung des Anfangsmietzinses erschwert, in: Mein Haus, Das Magazin des Hauseigentümerverbands (HEV) Baselland, Nr. 02/2021, S. 10
Hält ein Mieter den Anfangsmietzins seiner Wohn- oder Geschäftsräume für übersetzt, kann er ihn bei der Schlichtungsstelle anfechten. Doch wann gilt ein Anfangsmietzins tatsächlich als missbräuchlich? Wie wird dies berechnet und beurteilt? Und wer trägt die Beweislast? In zwei neueren Urteilen hat das Bundesgericht den Vermietern den Rücken gestärkt und die Anfechtung des Anfangsmietzinses erschwert. Dieser Artikel fasst die Neuerungen in aller Kürze zusammen.
Kategorien: Immobilien, Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, Publikationen & Präsentationen
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