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22. Juni 2018
Das Handelsgericht des Kantons Bern hat mit einem am 15. Juni 2018 eröffneten Urteil die von der Filmdistributorin Praesens Film AG gegenüber Swisscom verlangten Netzsperren abgewiesen. Das Handelsgericht kommt in seinem ausführlich und sorgfältig begründeten Entscheid zur Einschätzung, dass Swisscom nicht Teilnehmerin einer Urheberrechtsverletzung ist Das Gericht weist die Klage daher infolge mangelnder Passivlegitimation der Swisscom als Internet Service Providerin ab.
Swisscom war vertreten durch Rolf Auf der Maur und Matthias Seemann von VISCHER.
Kategorien: Immaterialgüterrecht, Deals & Cases
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