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11. November 2015

Der Klient, verheiratet mit Kindern, verliess die Schweiz und zog nach Dubai, wo er bei einer Bank angestellt war. Seine Familie blieb in der Schweiz wohnhaft. Die Ehegatten stellten sich auf den Standpunkt, sie hätten (bei ungetrennter Ehe) zwei separate steuerliche Wohnsitze. Die Steuerverwaltung des Kantons Zürich vertrat demgegenüber die Auffassung, der Klient habe seinen Lebensmittelpunkt weiterhin in der Schweiz und besteuerte demzufolge dessen Salär. Das Steuerrekursgericht schützte indessen die Position des Klienten. Dementsprechend kann dessen Salär in der Schweiz nicht besteuert werden. Das VISCHER Team bestand aus Christoph Niederer (Partner Steuern) und Martin Dubach (Associate).

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