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31. August 2017

Mit Urteil vom 25. August 2017 hiess das Bundesverwaltungsgericht die von VISCHER für niederländische Klienten eingereichte Beschwerde gegen die Herausgabe von Kontodaten gut. Hintergrund war eine so genannte Gruppenanfrage der niederländischen Steuerbehörden betreffend einen grossen Kundenkreis einer Schweizer Bank. Obschon das Bundesgericht entschieden hatte, das Gruppenersuchen als solches sei zulässig, gelang es uns im vorliegenden Fall, dem Gericht darzulegen, dass unsere Klienten von diesem Ersuchen gerade nicht erfasst wurden. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Das VISCHER Team wurde angeführt durch Christoph Niederer (Partner), unter Mitwirkung von Beatrice Klaesi (Senior Associate) und anderen.

Kategorien: Steuern, Deals & Cases

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