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31. August 2015

Im Lehman Brothers-Mandat hat VISCHER einen weiteren Prozesserfolg erzielt. Das Bezirksgericht Zürich hat die Kollokationsklage einer grossen ausländischen Investmentbank im Betrag von CHF 37 Mio. in erster Instanz vollumfänglich abgewiesen. Gegenstand des Verfahrens waren behauptete Ansprüche gestützt auf US-amerikanisches Börsenrecht im Zusammenhang mit Futures-Geschäften.

Das VISCHER-Team wurde angeführt von Dr. Christian Oetiker (Prozessrecht), Dr. Markus Guggenbühl und Dr. Jana Essebier (beide Finanzmarktrecht) und unterstützt durch die US-Kanzlei Venable. Die Gegenseite war vertreten durch Homburger und die US-Kanzlei Sullivan & Cromwell.

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