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26. Juli 2017

Am 16. September 2016 hatte das Bezirksgericht die Kollokationsklage der zwei grössten Drittgläubiger von Lehman Brothers Finance AG in Liquidation vollumfänglich abgewiesen. Mit Urteil vom 7. Juli 2017 hat das Obergericht des Kantons Zürich die Berufung dieser beiden Gläubiger gegen das Urteil vollumfänglich abgewiesen. Gegenstand des Rechtsstreits ist die Loss-Ermittlung unter einem 1992 ISDA Master Agreement. VISCHER hat im Prozess die Konkursmasse vertreten.

Das VISCHER-Team wurde angeführt von Dr. Markus Guggenbühl (Finanzmarktrecht), Dr. Jana Essebier (Finanzmarktrecht und Insolvenzrecht) und Dr. Christian Oetiker (Prozessrecht), alle Partner.

Kategorien: Banken- und Finanzmarktrecht, Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, Restrukturierung und Insolvenz, Deals & Cases

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