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Wie weiter nach dem Startup?
Die Arbeitslosenversicherung hilft − aber nur bei Aufgabe der Entscheidungsbefugnisse
Kaum eine Gründerin oder ein Gründer verschwendet in der Frühphase eines Startups viele Gedanken an das, was nach dem Startup kommen könnte. Ist das Projekt dann aber fortgeschritten und wird immer anspruchsvoller, kommt der Moment, in dem die Gründer alles auf eine Karte setzen müssen.
Vierte Aktualisierung Anhang II FZA
EU/CH schliesst (ein) Hintertürchen zur Wohnsitz-Unterstellung
War ein Arbeitnehmer bislang für einen Arbeitgeber im Ausland sowie einen Arbeitgeber in seinem Wohnsitzstaat tätig, erfolgte stets eine Unterstellung unter die Sozialversicherungsvorschriften des Wohnsitzstaates. Dies war teilweise sehr stossend, führte doch bereits die Aufnahme einer geringfügigen, allenfalls sogar unbezahlten Erwerbstätigkeit (z.B. Aushilfsbarkeeper, Junioren Fussballtrainer) im Wohnsitzstaat zur Unterstellung unter dessen Sozialversicherungsvorschriften.