VISCHER ist eine Schweizer Anwaltskanzlei, die sich der rechtlichen Lösung von Geschäfts-, Steuer- und Regulierungsfragen widmet.
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29. August 2019
Sie haben ein Startup gegründet und wollen eine blühende Wertschöpfung aus beschränkten Mitteln erzielen. Zahlen die ersten Kunden nicht termingerecht, fängt der Ärger an. Fehlende Zahlungseingänge können einen Engpass im eigenen Geldfluss zur Folge haben, und bald sehen Sie sich ausser Stande, alle Forderungen rechtzeitig zu begleichen. In beiden Fällen erweist sich ein effizientes Vorgehen unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen als grosser Vorteil.
Für Ihre Leistungen erstellen Sie jeweils eine klare Offerte, die Ihnen der Kunde unterzeichnet retourniert.
Stellen Sie die Rechnung zügig nach dem Erbringen der Leistung aus. Zusätzlich zu den Angaben aus der Offerte (Parteien, Leistung, Preis) soll sie Folgendes enthalten:
Wird trotz klarer Zahlungsvorgaben nicht fristgerecht bezahlt, empfehlen wir Ihnen folgendes Mahnsystem:
Im Mahnungsablauf ist es wichtig, den Druck auf den Schuldner schrittweise zu erhöhen. Melden Sie sich parallel zu den Mahnungen telefonisch beim Kunden und erkundigen Sie sich, warum die Rechnung noch nicht bezahlt ist.
Wird deutlich, dass der Kunde zahlungsunwillig ist, können Sie relativ zügig zur Betreibung schreiten. Erweist sich der Kunde als zahlungsunfähig, ist es vermutlich sinnvoll, den Betrag abzuschreiben um weitere Kosten und Aufwendungen zu vermeiden.
Tipp: Um eine Geldforderung durchzusetzen, müssen Sie sich nicht zwingend an das Zivilgericht wenden, sondern können direkt eine Betreibung einleiten.
Konnten Sie eine Zahlungsfrist wegen eines finanziellen Engpasses nicht einhalten, reagieren Sie am besten zügig nach der ersten Mahnung: Verhandeln Sie mit dem Gläubiger, bevor er zu rechtlichen Schritten greift, und bieten Sie ihm einen Zahlungsplan an.
Wird trotzdem gegen Sie eine Betreibung eingeleitet, prüfen Sie zuerst, ob die eingetriebene Forderung richtig (Gläubiger, Betrag, Grund) und fällig ist. Wenn ja, zahlen Sie soweit möglich unverzüglich an das Betreibungsamt.
Können Sie die Schuld nicht unmittelbar begleichen, suchen Sie eine Lösung mit dem Gläubiger und verlangen Sie dafür, dass er die Betreibung einstellt oder zurückzieht.
Achtung: Sofern die Forderung im Zeitpunkt der Anhebung der Betreibung bestanden hat, bleibt trotz Rückzugs der Betreibung der entsprechende Eintrag im Betreibungsregister während fünf Jahren weiterhin einsehbar.
Werden Sie zu Unrecht betrieben, erheben Sie zuerst Rechtsvorschlag. Um den Eintrag im Betreibungsregister zu löschen, fordern Sie dann den Gläubiger umgehend auf, die Betreibung zurückzuziehen mit dem Hinweis, dass die Forderung im Zeitpunkt der Anhebung der Betreibung nicht (mehr) bestand. Weigert er sich, ist für die Löschung des Eintrags eine kostspielige Feststellungsklage beim ordentlichen Zivilgericht zu führen.
Ausnahme: Gegen eine mit Rechtsvorschlag belegte Betreibung, die während 3 Monaten ab Zustellung des Zahlungsbefehls nicht weitergeführt wird, können Sie beim Betreibungsamt beantragen, dass der Betreibungseintrag Dritten nicht mehr offengelegt wird.
Tipp: Offensichtlich schikanöse Betreibungen sind nichtig und können mittels Beschwerde an die Aufsichtsbehörde innert 10 Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls angefochten werden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos und steht auch offen, um Formfehler des Betreibungsbegehrens (etwa die falsche Angabe des Schuldners) zu rügen.
Autor: Christian Wyss
Kategorien: Startup Desk, Blog
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