VISCHER ist eine Schweizer Anwaltskanzlei, die sich der rechtlichen Lösung von Geschäfts-, Steuer- und Regulierungsfragen widmet.
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Kategorien: Digital Business Law Bites, Blog
Mit der Reihe "Digital Business Law Bites" geben wir einen kleinen Einblick in die Fülle unserer Erfahrungen und Klientenprojekte rund um digitale Geschäftsprozesse.
Führende Anbieter von mobilen Finanz-Apps sorgen für ein gutes Sicherheitsniveau. Die grössten Risiken sind nicht Sicherheitslücken im System, sondern Unachtsamkeit und Fehler beim Benutzen mobiler Finanzapplikationen. Trotzdem besteht auch für erfahrene und vorsichtige Nutzer von Finanz-Apps eine gewisse Gefahr eines unerwünschten Zugriffs. Die strenger werdende Datenschutzgesetzgebung wird helfen, diese Gefahr zu verringern.
Die Digitalisierung und neue technologische Innovationen verändern unseren Alltag. Neue Lösungen von etablierten Banken und neuen FinTech-Anbietern ermöglichen dem Kunden, jederzeit auf Finanzdaten zuzugreifen, Finanztransaktionen mühelos durchzuführen und einen besseren Überblick zu gewinnen.
Das Bankgeheimnis, die Finanzmarktregulierung mit den Vorgaben der FINMA und die in der Datenschutzgesetzgebung geforderten technischen und organisatorischen Massnahmen zur Verhinderung eines unbefugten Zugriffs haben zu einem hohen Stand der Datensicherheit geführt. Die so etablierten Qualitätsstandards gelten auch für Schweizer Anbieter mobiler Finanzdienstleistungen. Die FINMA hat in den letzten Jahren gezielte Zusatzprüfungen zum Thema IT-Sicherheit durchgeführt. Die FINMA ist zudem dabei, das für den Bereich der IT-Sicherheit wesentliche Rundschreiben 2008/7 Outsourcing Banken zu überarbeiten und auf Versicherungen auszuweiten. Nicht zu vergessen ist schliesslich auch, dass mit E-Banking die früher oft vorkommende Manipulation von aus Briefeinwürfen entwendeten schriftlichen Zahlungsaufträgen ein Ende gefunden hat.
Das Verwenden von Finanz-Apps auf mobilen Geräten birgt jedoch auch einige spezifische Risiken:
Daneben gibt es eine Reihe von Risiken, die sich durch vorsichtiges Verhalten der Nutzer vermindern lassen:
Gemäss der im Mai 2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung müssen Anbieter von Finanz-Apps unbefugte Zugriffe auf personenbezogene Daten umgehend an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde melden. Die EU verlangt zudem eine Benachrichtigung der Betroffenen, wenn voraussichtlich ein hohes Risiko für deren Rechte und Freiheiten besteht. Es ist davon auszugehen, dass der Vorentwurf des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes analoge Pflichten zur Meldung und Mitteilung von Datenschutzverletzungen enthalten wird. Bisher war die Finanzbranche mit Informationen über sicherheitsrelevante Vorfälle im Bereich E-Banking und Mobile Banking eher zurückhaltend, um ihre Kunden nicht zu verunsichern. Informationen über solche Vorfälle sind aber entscheidend, weil Hacker die erbeuteten Daten auch dazu verwenden, zukünftige Angriffe zielgerichteter und effizienter durchzuführen. Gesteigerte Transparenz in diesem Bereich wird der Informatiksicherheitsbranche erlauben, Lücken rascher zu schliessen und den allgemeinen Sicherheitsstandard kontinuierlich zu erhöhen.
Autor: Christian Wyss
Advokat
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