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Kategorien: Banken- und Finanzmarktrecht, Restrukturierung und Insolvenz, Blog
Die zwei Schweizer Grossbanken haben ihre rechtliche Struktur geändert. Gegen Ende 2016 hat die Credit Suisse ihre neue Tochtergesellschaft Credit Suisse (Schweiz) AG lanciert, welche das Geschäft der Schweizer Kunden der Universalbank umfasst. Die UBS gliederte bereits im Juni 2015 die Bereiche Retail & Corporate und das in der Schweiz verbuchte Wealth-Management in die UBS Switzerland AG aus. Was ist der Hintergrund dieser Strukturveränderungen? Und was bedeuten sie für die Kunden der beiden Grossbanken?
Hintergrund der Strukturveränderungen Die Umstrukturierungen dienen der Umsetzung neuer Regulierungen, die im Nachgang zur Finanzkrise zur Stärkung der Stabilität im schweizerischen Finanzsektor erlassen worden sind. Die neuen Vorschriften zielen unter anderem darauf ab, im Krisenfall die Fortführung volkswirtschaftlich wichtiger Funktionen zu gewährleisten und staatliche Beihilfen zu vermeiden ("too big to fail"). Die neuen Regeln gelten für Banken, die von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) als systemrelevant bezeichnet wurden, weil ihr Ausfall die Schweizer Volkswirtschaft und das schweizerische Finanzsystem erheblich schädigen würde. Dazu gehören insbesondere die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse.
Verbesserung der Sanier- und Liquidierbarkeit Ob eine Bank erfolgreich saniert oder liquidiert werden kann, ohne dass systemrelevante Funktionen beeinträchtigt werden, hängt auch von ihrer Struktur und Organisation ab. Eine Sanierung muss innert kürzester Zeit (idealerweise über das Wochenende, während die Märkte geschlossen sind) umgesetzt werden können, um Aussicht auf eine nachhaltige Stabilisierung zu bieten.
Die systemrelevanten Banken sind daher aufgefordert, ihre Sanier- und Liquidierbarkeit proaktiv zu verbessern. Die Bankenverordnung sieht mögliche Massnahmen in drei Bereichen vor:
Warum also diese Strukturveränderungen? Die beiden Grossbanken haben sich entschieden, ihre Abwicklungsfähigkeit (auch) dadurch zu verbessern, dass sie gewisse Geschäftsbereiche in eigenständige Tochtergesellschaften ausgliedern. Die Bankenregulierung gibt ihnen dazu aus zwei Gründen Anlass:
Was müssen Bankkunden tun? Für die Kunden der beiden Grossbanken ergibt sich aufgrund der Umstrukturierungen grundsätzlich kein Handlungsbedarf. Wir empfehlen den Kunden jedoch zu prüfen, welche juristische Einheit ihre Gegenpartei unter den möglicherweise verschiedenen Vertragsbeziehungen mit der jeweiligen Bank ist. Es sollte jederzeit Klarheit bestehen, welche Gesellschaft z.B. Kreditlinien gesprochen hat, Sicherheiten verwahrt oder für den Kunden Effekten- und Devisengeschäfte tätigt, und wie die verschiedenen Vertragsbeziehungen ineinandergreifen.
Schliesslich ist zu beachten, dass die erwähnten Strukturveränderungen nur eine von verschiedenen Massnahmen sind, welche durch die neuen Regulierungen angestossen wurden und einen Einfluss auf die Kundenbeziehung haben können. So wurde kürzlich eine Regelung erlassen, welche für Schweizer Banken und Effektenhändler bei gewissen Verträgen (gegebenenfalls auch mit Kunden) zu Anpassungsbedarf führen kann. Alles Wissenswerte zu dieser Änderung lesen sie im Update unseres Banken- und Finanzmarktrechtsteams. Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne unser Insolvenzrechtsteam und unser Banken- und Finanzmarktrechtsteam zur Verfügung.
Autoren: Jana Essebier, David Weber
Rechtsanwältin
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