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Rechtsschutz in klaren Fällen – Was ist das Ziel?Wenn die Begründetheit eines Anspruchs klar ist, sollen lange und teure Gerichtsverfahren vermieden werden. Mittels Rechtsschutz in klaren Fällen kann in solchen Situationen rasch und günstig beim Gericht ein Urteil erwirkt werden.
Was sind die Voraussetzungen für ein Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen?Nach Art. 257 ZPO gewährt das Gericht Rechtsschutz in klaren Fällen, wenn zum einen der Sachverhalt liquid (unbestritten oder sofort beweisbar) und zum anderen die Rechtslage klar ist.Ein unbestrittener Sachverhalt liegt dann vor, wenn der Gesuchsgegner die Behauptungen des Gesuchstellers nicht bestreitet bzw. sich gar nicht äussert oder säumig ist. Sofort beweisbar ist ein Sachverhalt dann, wenn er ohne zeitliche Verzögerung und ohne besonderen Aufwand nachgewiesen werden kann. Diese Beweise bestehen in der Regel aus Urkunden.
Eine liquide Rechtslage liegt vor, wenn der Gesuchsteller einen klar ausgewiesenen Rechtsanspruch gegen den Gesuchsgegner hat. Dieser Rechtsanspruch ergibt sich in der Regel aus einer Urkunde (Urteil, Vertrag usw.) oder aus dem Gesetz. Kein klares Recht liegt vor bei Generalklauseln, Normen mit Verweis auf gerichtliches Ermessen oder Normen, die einen Billigkeitsentscheid fordern.Meist erweist sich die Voraussetzung des liquiden Sachverhalts in der Praxis als höhere Hürde als die klare Rechtslage. Dies insbesondere auch, weil es zur Verneinung eines klaren Falls nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung genügt, dass der Gesuchsgegner substantiiert und schlüssig Einwendungen vorträgt, die nicht sofort widerlegt werden können und geeignet sind, die bereits gebildete richterliche Überzeugung zu erschüttern (vgl. BGE 138 III 620, E. 5.1.1).Wie läuft das Verfahren auf Rechtsschutz in klaren Fällen ab? Das Verfahren wird durch Einreichung eines Gesuchs mündlich oder schriftlich eingeleitet. Ein Schlichtungsverfahren muss nicht durchgeführt werden, da es sich um ein (spezielles) summarisches Verfahren handelt. Die Gegenpartei erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Ein zweiter Schriftenwechsel ist ausgeschlossen und es besteht während den Gerichtsferien kein Fristenstillstand. Zu beachten ist, dass auch im summarischen Verfahren der volle Beweis erbracht werden muss, d.h. glaubhaft machen reicht nicht aus. Wie kann das Gericht beim Rechtsschutz in klaren Fällen entscheiden?Wird das Gesuch um Rechtsschutz in klaren Fällen gutgeheissen, wird der Anspruch des Gesuchstellers materiell bejaht. Diesem Entscheid kommt volle materielle Rechtskraft zu (allfällige Rechtsmittel vorbehalten). Lautet der Entscheid auf Geldleistung, liegt damit ein definitiver Rechtsöffnungstitel vor. Kommt das Gericht zum Schluss, dass der Sachverhalt nicht liquide und/oder die Rechtslage nicht klar sind, weist es das Gesuch nicht materiell ab, sondern tritt nicht darauf ein und fällt einen Prozessentscheid (vgl. BGE 140 III 315, E. 5). Dieser steht einem späteren Prozess im ordentlichen Verfahren nicht im Wege. Damit ist die Geltendmachung des Anspruchs nach wie vor möglich. Was ist der Vorteil des Rechtsschutzes in klaren Fällen?Der Rechtsschutz in klaren Fällen erlaubt es dem Gesuchsteller, bei eindeutiger Sach- und Rechtslage im summarischen Verfahren rasch zu einem verbindlichen Urteil zu gelangen, das Urteilen aus ordentlichen Verfahren in jeder Beziehung gleichgestellt ist. Der Gesuchssteller hat in solchen klaren Fällen die Möglichkeit, ein Urteil im "kurzen Prozess" zu erhalten.Was spricht gegen das Verfahren des Rechtsschutzes in klaren Fällen?Falls das Gericht das Vorliegen der Voraussetzungen für den Rechtsschutz in klaren Fällen verneint, muss der Gesuchsteller ein ordentliches (bzw. vereinfachtes oder ein Rechtsöffnungs-) Verfahren einleiten, um seinen Anspruch durchzusetzen. Im Vergleich zur sofortigen Einleitung eines ordentlichen Ver-fahrens führt dies zu Zeitverlust und höheren Kosten. In der Praxis ist zudem die Voraussetzung des klaren Rechts selten gegeben, da meist verschiedene Auffassungen vertreten werden können und die beklagte Partei Argumente vortragen kann, die eine Gutheissung des Gesuchs ausschliessen.Was sind typische Fälle des Rechtsschutzes in klaren Fällen?Der Rechtsschutz in klaren Fällen steht grundsätzlich für alle Anspruchsarten offen. Insbesondere bei Verfahren für Geldforderungen soll bei liquiden Fällen die Erlangung eines definitiven Rechtsöffnungstitels (und damit die rasche Beseitigung des Rechtsvorschlags) mittels Rechtsschutz in klaren Fällen möglich sein (Instrument des Gläubigerschutzes).
In der Praxis wird Rechtsschutz in klaren Fällen zudem etwa bei der Herausgabe beweglicher Sachen (z.B. Leasinggegenstände, Arbeitsgeräte nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses) beantragt. Praktisch häufig wird dieses Verfahren für die Ausweisung von Mietern und Pächtern nach einer ausserordentlichen Kündigung verwendet. Weitere Anwendungsfälle sind Akteneditions- oder Einsichtsbegehren, Erlangung von Besitzesschutz, Störung von Besitz und verbotene Eigenmacht. Auch im Bereich des Markenschutzes kann der Rechtsschutz in klaren Fällen zur Vernichtung von gefälschten Produkten dienen.
Ausgeschlossen ist der Rechtsschutz in klaren Fällen bei denjenigen Angelegenheiten, die dem Offizialgrundsatz unterliegen (z.B. Kinderunterhalt und Klage auf Ungültigkeit der Ehe).Für weitere Fragen zum Rechtsschutz in klaren Fällen steht Ihnen unser Prozessrechtsteam gerne zur Verfügung.
Autorinnen: Claudia Walz, Desirée Dietlin