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28. Januar 2025 Vom Konzept zur Realität: Ein praktischer Leitfaden zur Start-up-Gründung in der Schweiz

Die Gründung eines Start-ups ist eine aufregende und ereignisreiche Reise. Eine frühe Entscheidung ist für die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Skalierbarkeit des Geschäftsmodells entscheidend: Die Wahl der passenden Rechtsform.

Die Schweiz ist für ihr unternehmensfreundliches Umfeld mit verlässlichem Rechtssystem bekannt und bietet Gründern von Start-ups grundsätzlich zwei geeignete Rechtsformen: Die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Dieser Blog soll einen Überblick über die unterschiedlichen Rechtsformen verschaffen und das Gründungsverfahren sowie die mit der Gründung verbundenen Formalitäten aufzeigen.

Warum die Wahl der richtigen Rechtsform für Start-ups wichtig ist

Beim Aufbau eines neuen Unternehmens konzentrieren sich die Gründer oft auf das Produkt, das Team und den Liquiditätsbedarf. Es ist jedoch ebenso wichtig, dass das Unternehmen frühzeitig über die passende Unternehmensstruktur verfügt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Gespräche mit professionellen Investoren. In der Schweiz sind die beiden wichtigsten Rechtsformen für Start-ups die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Beide bieten unterschiedliche Rahmenbedingungen in Bezug auf Flexibilität der Unternehmensführung und Wachstumspotenzial.

Als Absicherung für Unternehmer sehen sowohl die AG als auch die GmbH eine klare Trennung zwischen persönlicher Haftung und der Haftung für Verbindlichkeiten des Unternehmens vor. So stellen Gründer sicher, dass ihr persönliches Vermögen (abgesehen von ihrer Beteiligung an der Gesellschaft) nicht gefährdet ist, wenn das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder anderweitig scheitert, sofern gewisse grundlegende Pflichten eingehalten wurden (z.B. bei der Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrats).

Aktiengesellschaft (AG): Die bevorzugte Rechtsform für wachstumsstarke Start-ups

Die Aktiengesellschaft (AG) ist die beliebteste Rechtsform für Start-ups, die in der Regel schnell wachsen wollen und durch professionelle Investoren finanziert werden (z.B. Angel-Investoren oder Venture Capital). Diese Rechtsform ist ideal geeignet für mehrere Finanzierungsrunden mit Investoren und zudem die bevorzugte Wahl in den meisten Tätigkeitsbereichen (einschliesslich Technologie, Lifesciences und Fintech).

Wichtige Vorteile für Gründer:

  • Investoren gewinnen: Die Gesellschaftsform der AG wird von Investoren für ihre Flexibilität bei der Ausgabe und Übertragung von Aktien geschätzt.
  • Professionelles Auftreten: Die Gründung einer AG erhöht die Glaubwürdigkeit des Unternehmens und signalisiert potenziellen Investoren und Geschäftspartnern, dass das Unternehmen professionell und gut strukturiert da steht.
  • Vertraulichkeit: Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen sind die Aktionäre einer AG nicht öffentlich bekannt. Dies bietet den Investoren und anderen Aktionären ein hohes Mass an Vertraulichkeit. Zudem müssen Aktienübertragungen (anders als bei der GmbH) nicht im Handelsregister eingetragen werden, was Zeit und administrativen Aufwand erspart.
  • Flexibilität: Die einzige Verpflichtung der Aktionäre besteht darin, den Zeichnungsbetrag für ihre Aktien einzuzahlen (Liberierung). Weitere Pflichten kennt das Gesetz grundsätzlich nicht auf. Somit besteht ein hohes Mass an Flexibilität und die Rechte und Pflichten der Aktionäre sowie die Grundsätze der Unternehmensführung können nach den eigenen Bedürfnissen ausgestaltet werden (z.B. mittels Aktionärsbindungsvertrag)

Anforderungen:

  • Mindestaktienkapital: Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von CHF 100'000 erforderlich. Davon müssen mindestens CHF 50'000 einbezahlt und der Gründung bei einer Schweizer Bank hinterlegt sein. Das Aktienkapital kann beliebig aufgeteilt werden, solange der Nennwert einer Aktie grösser als Null ist (z.B. CHF 0.001). Wird anlässlich der Gründung nur der Mindestbetrag einbezahlt, bleiben die Aktionäre verpflichtet, die restlichen CHF 50'000 bei Bedarf an die AG zu bezahlen.
  • Mindestens ein Aktionär: Eine AG kann bereits mit einer einzigen Person gegründet werden. Diese ist nach Gründung Alleinaktionärin der Gesellschaft.
  • Corporate Governance: Die Organe der AG sind der Verwaltungsrat, die Generalversammlung und ab einer bestimmten Grösse die Revisionsstelle. In der Anfangsphase wird in der Regel auf die Revisionsstelle verzichtet. Mindestens eine Person mit Einzelunterschrift muss ihren Wohnsitz in der Schweiz haben (oder alternativ mindestens zwei Personen mit Kollektivunterschrift).


Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Eine Alternative für kleinere oder eigentümergeführte Start-ups

Wenn das Start-up eine überschaubare Beteiligungsstruktur anstrebt oder über einen längeren Zeitraum in einer eigentümergeführten Struktur operieren will, eignet sich allenfalls die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die GmbH bietet einen ähnlichen Haftungsschutz wie die AG, verfügt jedoch über eine persönlichere Note. Die GmbH ist daher eher geeignet für kleinere Unternehmen oder Familienunternehmen

Hauptmerkmale der GmbH:

  • Geringere Kapitalanforderungen: Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens CHF 20'000. Dies macht die GmbH zu einer Alternative für Gründer mit begrenztem Startkapital, welche zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit in eine AG umgewandelt werden kann.  Das Stammkapital von CHF 20'000 muss bei der Gründung vollständig einbezahlt werden.
  • Offenlegung der Stammanteilsinhaber: Einer der wichtigsten Unterschiede zur AG besteht darin, dass Name, Wohnsitz und Anteile aller Stammanteilsinhaber im Handelsregister öffentlich zugänglich sind.
  • Treuepflichten: Bei der GmbH haben die Gesellschafter eine allgemeine Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft. In den Statuten können zusätzliche Verpflichtungen festgelegt werden, was eine stärkere Kontrolle und Einbindung der Gesellschafter ermöglicht.
  • Höhere Anforderungen an die Übertragung von Stammanteilen: Die Übertragung von Stammanteilen ist im Vergleich zur AG aufwändiger. Sämtliche Übertragungen müssen im Handelsregister nachgeführt werden.


Warum Gründer frühzeitig gründen sollten

Viele Gründer zögern die formelle Gründung hinaus, weil sie glauben, dass dieser Schritt erst dann erforderlich sei, wenn ihr Unternehmen bestimmte Verträge abschliessen muss, erste Einnahmen erzielt oder Fremdkapital aufnehmen möchte. Eine frühzeitige Gründung kann die Gründer jedoch vor späteren rechtlichen Komplikationen bewahren. Nachfolgend ein paar Gründe, weshalb Gründer die Gründung ihres Start-ups eher frühzeitig in Angriff nehmen sollten:

  • Schutz des Vermögens: Durch eine frühzeitige Gründung stellen die Gründer sicher, dass sie nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für Verbindlichkeiten des Unternehmens einstehen müssen.
  • Klare Eigentumsverhältnisse: Die Gründung hilft bei der Festlegung und Formalisierung der Rollen der Gründer, der Investoren und von anderen Beteiligten (z.B. erste Mitarbeiter), klärt die Eigentumsverhältnisse und verringert das Potenzial für interne Streitigkeiten.
  • Zuweisung von geistigem Eigentum: Falls Gründer, Angestellte oder andere Personen geistiges Eigentum (IP) schaffen, das für das Unternehmen relevant ist, sollte dieses frühzeitig an das Unternehmen übertragen werden. Andernfalls drohen später IP-Streitigkeiten. Wenn das geistige Eigentum von Anfang an dem Unternehmen gehört, haben die einzelnen Personen selbst keine kommerziellen Ansprüche in Bezug auf das geistige Eigentum (nur indirekt via Beteiligung an der Gesellschaft).
  • Attraktivität für Investoren: Professionelle Investoren vertrauen und investieren eher in ein Unternehmen, das über eine solide Rechtsstruktur mit geeigneten Statuten verfügt. Das frühzeitige Vorhandensein einer Gesellschaft zeigt ausserdem, dass die Gründer sich dem langfristigen Erfolg des Unternehmens verpflichtet fühlen und selbst an ihr Unternehmen glauben.
  • Steuerliche Vorteile: Je nach Zeitpunkt kann eine frühzeitige Gründung die potenzielle Steuerbelastung verringern. In der Schweiz sind Kapitalgewinne im Privatvermögen in der Regel steuerfrei. Allerdings ist darauf zu achten, dass nicht bereits vor Gründung der juristischen Person eine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt. Eine solche kann unter Umständen bereits mit Aufnahme einer geplanten und systematischen Entwicklung einer Idee im Hinblick auf eine spätere Vermarktung dieser Idee vorliegen. Die rechtzeitige Gründung eines Start-ups verringert das Risiko, dass die Gründer Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf den Wert ihrer Ideen und ihres geistigen Eigentums zahlen müssen, das sie vor der Gründung entwickelt haben und bei Gründung in das Start-up einbringen.


Schritte zur Gründung eines Start-ups in der Schweiz

Die Gründung eines Schweizer Start-ups ist ein relativ unkomplizierter Prozess, der folgende Schritte umfasst:

  1. Wahl der passenden Rechtsform: Je nach Wachstumsplänen des Start-ups sollte entweder eine AG oder eine GmbH gegründet werden.
  2. Kapitaleinzahlungskonto: Das Gründungskapital muss bei einer Schweizer Bank auf den Namen der Gesellschaft (z.B. mindestens CHF 50'000 für die Gründung einer AG) einbezahlt werden. Dieser Betrag bleibt nur so lange gesperrt, bis die Gründung abgeschlossen ist. Anschliessend steht er für den Geschäftsbetrieb zur Verfügung.
  3. Erforderliche Dokumente: Zu den wesentlichen Dokumenten gehören die Statuten, die Gründungsurkunde, die Bankbestätigung über die Kapitaleinzahlung, die notariell beglaubigten Unterschriften der zeichnungsberechtigten Personen und die Anmeldung an das Handelsregister (sowie allfällige weitere Handelsregisterbelege). In den Statuten werden der Name und Zweck des Unternehmens, das Aktienkapital, die allgemeine Leitungsstruktur und andere grundlegende Bestimmungen festgelegt. Rechtliche Unterstützung in dieser Phase ist unerlässlich, um die geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Zusätzliche Pflichten für die Aktionäre und weitere Governance-Themen werden in der Regel in einem Aktionärsbindungsvertrag geregelt. Dieser kann anlässlich der Gründung oder auch jederzeit danach abgeschlossen werden.
  4. Termin bei einer Notarin oder einem Notar: Um den Gründungsprozess abzuschliessen, ist ein persönlicher Termin mit einem Schweizer Notar bzw. einer Schweizer Notarin erforderlich. In diesem Schritt unterzeichnen die Gründer die offiziellen Gründungsdokumente und die Gesellschaft wird anschliessend im Handelsregister eingetragen.
  5. Aufgaben nach der Eintragung: Nach der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister muss der Verwaltungsrat ein Aktienregister und ein Register der wirtschaftlich Berechtigten erstellen. Es ist zudem empfohlen, einen Aktionärsbindungsvertrag abzuschliessen und ein Organisationsreglement zu beschliessen.

Sobald die erforderlichen Unterlagen beim Handelsregister eingereicht wurden, dauert die Eintragung in der Regel etwa 10-14 Arbeitstage. Der gesamte Gründungsprozess ist in der Regel innert 3-4 Wochen abgeschlossen.


Wie VISCHER helfen kann

VISCHER bietet spezifische Dienstleistungen für Start-ups, von der Gründung bis hin zur laufenden Beratung in sämtlichen Gebieten. Unser Start-up Desk bietet dabei umfassende Unterstützung.

  • Rechtsberatung für Start-ups: Wir bieten massgeschneiderte Lösungen für Start-ups und unterstützen Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform (einschliesslich Gründung), der Erstellung sämtlicher Gesellschaftsdokumente und der Einhaltung rechtlicher Anforderungen.
  • Notariat: Unser erfahrenes Notariatsteam steht auch kurzfristig zur Verfügung und ermöglicht es, den Gründungsprozess rasch und effizient voranzutreiben und abzuschliessen.
  • Transparente Preisgestaltung: Unser umfassendes Start-up Paket beinhaltet alle Gründungsgebühren und die Erstdokumentation zu kompetitiven Preisen, die auf Start-ups zugeschnitten sind.
  • Laufende Beratung: Sei es bei der Verhandlung eines Lizenzvertrags, der Durchführung Ihrer ersten Finanzierungsrunde oder einer internationalen Expansion: Unser Team bietet Ihnen kontinuierliche rechtliche Unterstützung, um den Erfolg Ihres Unternehmens zu sichern und voranzutreiben.

Sind Sie bereit, den nächsten Schritt zu gehen und Ihre Geschäftsidee vom Konzept in die Realität umzusetzen? Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, um ein kostenloses Beratungsgespräch zu vereinbaren und herauszufinden, wie unser Fachwissen Ihrem Start-up den Weg zum Erfolg ebnen kann.

Autor: Timothy Woodtli und Lionel Battegay

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