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26. April 2023

Vergütung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der Schweiz

Was sind DiGA?

DiGA eröffnen vielfältige Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten gleichermassen für medizinische Fachpersonen wie für Patientinnen und Patienten. Für Letztere können DiGA ein wichtiges Hilfsmittel zu einer selbstbestimmten gesundheitsförderlichen Lebensführung sein. Den DiGA wird mithin ein grosses Potenzial einbeschreiben, die ärztliche Therapie zu ergänzen und die individuelle Prävention und Nachsorge zu ermöglichen bzw. zu optimieren.

Im Schweizer Recht findet sich bis dato keine Definition des Begriffs "digitale Gesundheitsanwendung". Das BAG definiert digitale Gesundheitsanwendungen als Medizinprodukte, "deren medizinischer Zweck durch die Hauptfunktion der digitalen Technologien erzielt wird".[1] Begrifflich umfasst sind somit gemeinhin medizinische Leistungen, wie etwa der Erkennung, Verhütung oder Behandlung von Krankheiten, Verletzungen und Behinderungen, die hauptsächlich durch Technologien vermittelt werden, die auf (Computer-)Hardware, Software und Vernetzung beruhen. Gesundheits-Apps für Smartphones sind eine gängige Erscheinungsform. Zu denken ist aber auch an browserbasierte Webanwendungen, an Software für die Nutzung auf klassischen Desktop-Computern oder an telemedizinische Dienstleistungen und digitale Überwachungstools (Telemonitoring). Begrifflich unerheblich ist, ob eine DiGA ausschliesslich von medizinischen Fachpersonen als Hilfsmittel für die Berufsausübung, von Patientinnen oder Patienten in Selbstanwendung oder gemeinsam von medizinischen Fachpersonen und Patientinnen oder Patienten eingesetzt wird.

Typische medizinische Anwendungsgebiete von DiGA sind etwa die Diabetologie, Kardiologie, Logopädie, chronische Ernährungserkrankung, Psychotherapie oder Physiotherapie.

Vergütung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)

DiGA sind in der Schweiz im Rahmen der geltenden Regularien in der obligatorischen Krankenversicherung ("OKP") grundsätzlich erstattungsfähig. Anders als in gewissen anderen Ländern erfolgt der DiGA-Vergütungsprozess in der Schweiz über das bestehende System für OKP-Leistungen.

Kategorie: Gesundheitswesen

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