VISCHER ist eine Schweizer Anwaltskanzlei, die sich der rechtlichen Lösung von Geschäfts-, Steuer- und Regulierungsfragen widmet.
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9. August 2022
Jährlich fliessen Beiträge in Millionenhöhe an Sportvereine; die Frage, ob dabei Mehrwertsteuern anfallen, ist daher von Bedeutung.
Die Antwort ist einfach und lautet nein: Bei den J+S Leistungen handelt es sich um Subventionen, welche nicht der Mehrwertsteuer unterliegen; dies obwohl die Sportvereine für die Zahlung ja durchaus eine Gegenleistung erbringen. Beiträge von Swisslos ebenso wie von der Loterie Romande und von Sport-Toto werden gleichbehandelt und unterliegen damit ebenfalls nicht der Mehrwertsteuer. Das ist in der Mehrwertsteuer-Branchen-Info 24 zum Sport (MBI Nr. 24 Ziff. 13 bzw. 14) festgehalten. Vereine die mehrwertsteuerpflichtig sind, haben allerdings zu beachten, dass Subventionen zu einer Vorsteuerkürzung führen. Dafür besteht ein vereinfachtes Verfahren. Betroffenen Vereinen erzählen wir dazu gerne mehr.
Bei Fragen und für weiterführende Hinweise steht das Steuerteam gerne zur Verfügung.
Autoren: Nadia Tarolli, Joël Neuhaus
Kategorie: Steuern
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