
Die parlamentarische Beschlussfassung zur Masseneinwanderungsinitiative hatte es in sich. SP, FDP, Grüne, GLP und BDP haben sich geschlossen für einen Umsetzungsvorschlag eingesetzt, welcher zwar das Freizügigkeitsabkommen mit der EU sichert, jedoch dem Wortlaut und Auftrag des Verfassungsartikels zur vom Volk angenommenen Masseneinwanderungsinitiative widerspricht. CVP und SVP wehrten sich vergeblich gegen die Grossunion mit dem Argument, der Volkswille werde mit diesem Ansatz nicht korrekt umgesetzt. In der Schlussabstimmung von Freitag wurde der Revisionsvorschlag vom Nationalrat mit 98 zu 67 Stimmen mit 33 Enthaltungen durchgeboxt. Die Idee der Kontingente, welche im Vorentwurf des Bundesrats noch als Kompromisslösung verankert war, hat das Parlament gänzlich verworfen. Stattdessen setzt man auf eine Art Arbeitslosenvorrang von bei der Arbeitsvermittlung registrierten Personen bestimmter Berufsgruppen.
Stellenmeldepflicht für Berufsgruppen mit hoher Arbeitslosigkeit
Zukünftig müssen Arbeitgeber in bestimmten Tätigkeitsbereichen, Berufsgruppen und Wirtschaftsregionen den Arbeitsämtern offene Stellen melden, sofern die Arbeitslosigkeit in diesen Gruppen über dem Durchschnittswert liegt. Diese Stelleninserate stehen den bei der Arbeitsvermittlung registrierten Stellensuchenden während einer gewissen Zeit exklusiv zur Verfügung. Gleichzeitig muss die Arbeitsvermittlung den Arbeitgebern Unterlagen von potentiell geeigneten Kandidaten zustellen. Die Arbeitgeber müssen diese Dossiers berücksichtigen und die Kandidaten zu einem Gespräch einladen. Die Details zu Schwellwerten und Zeitdauern müssen vom Bundesrat auf Verordnungsstufe noch genauer geregelt werden.
Verworfen hat das Parlament einen Minderheitsantrag, wonach nur jene bei der Arbeitsvermittlung gemeldeten Personen für den Vorrang zu berücksichtigen seien, die einen Schweizer Wohnsitz haben. Theoretisch können also auch ausserhalb der Schweiz ansässige Europäer sich bei der Arbeitsvermittlung anmelden und vor dem "Arbeitslosenvorrang" profitieren.
Betroffene Berufsgruppen
Noch ist unklar, was unter der Bezeichnung "über dem Durchschnitt" zu verstehen ist. Der Bundesrat muss dieses Kriterium in den nächsten Wochen definieren. Aktuell diskutiert wird ein Schwellwert von 6% über der gesamtwirtschaftlichen Arbeitslosigkeit.
Mithilfe des Indikatorensystems zur Beurteilung der Fachkräftenachfrage des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) kann ungefähr bestimmt werden, wer unter die betroffene Berufsgruppe fallen wird. Hiernach werden hauptsächlich das Bau- und Gastgewerbe sowie die Hauswirtschaft von der Meldepflicht umschlossen. Auch die Metall- und Glasverarbeitungsindustrie fällt wahrscheinlich unter die betroffene Berufsgruppe. Klar unterhalb des Durchschnittswerts der gesamtwirtschaftlichen Arbeitslosigkeit sind die technischen Berufe, Ingenieure, Informatiker, Juristen sowie Positionen in der Unternehmensführung.
Kein Inländervorrang, keine Kontingente
Der vom Parlament angenommene Umsetzungsvorschlag verwirft den im Vorentwurf des Ausländergesetzes verankerten Inländervorrang. Von der Idee der Kontingente weicht das Parlament ebenfalls ab: Es sollen keine Maximalzahlen zugelassener EU-/EFTA-Bürger durch den Bundesrat festgelegt werden. Derart wird der freie Personenverkehr mit den EU-/EFTA-Ländern nicht eingeschränkt und das Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union nach Ansicht der Schweizer Legislative nicht gefährdet. Das Parlament hat sich so für eine mit den Bilateralen konforme Auslegung und gegen den Auftrag des Verfassungsartikels entschieden. Die EU-Kommission kommentierte diese Entwicklung bereits am Freitag positiv, es sei ein Schritt in die richtige Richtung. Durch die Annahme des Revisionsvorschlages in der Schlussabstimmung bestätigte das Parlament auch die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien und macht den Weg frei für eine schweizerische Teilnahme am EU-Förderprogramm für Forschung und Innovation Horizon 2020. Zunächst muss der Bundesrat nun die Einzelheiten zur Umsetzung auf Verordnungsstufe regeln und die dreimonatige Referendumsfrist abgewartet werden. Es ist noch ausstehend, per wann die gesetzlichen Neuerungen in Kraft treten.
Autor: Urs Haegi