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5. Januar 2022
Die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat kurz vor Jahresende das überarbeitete Arbeitspapier zu Kryptowährungen und Intitial Coin/Token Offerings (ICOs/ITOs) veröffentlicht.
Dabei sind insbesondere die folgenden Punkte neu:
Für Unternehmen, welche die Ausgabe von Token ins Auge gefasst haben, ist das aktualisierte Arbeitspapier eine willkommene Grundlage, zur ersten Prüfung der möglichen Steuerfolgen eines geplanten Token-Offerings. Dabei behandlet das Arbeitspapier die Steuerfolgen bei der Gewinn- und Einkommenssteuer, der Verrechnungsteuer, den Stempelabgaben und der Vermögenssteuer. Auf die Steuerfolgen bei der Mehrwertsteuer wird nicht eingegangen, da diese separat auf der Webseite der ESTV unter den MWST-Infos dargelegt werden.
Erfahrungsgemäss ist jedoch die Einordnung eines Tokens in eine der vorgenannten Kategorien in der Praxis nicht einfach, da ein Token oft vielen Funktionen enthalten kann. In solchen Fällen empfehlen wir, die einzelnen Funktionen des Tokens genau herauszuarbeiten und sich die steuerliche Behandlung von der ESTV im konkreten Einzelfall schriftlich bestätigen zu lassen.
Kategorie: Banken- und Finanzmarktrecht
Dipl. Wirtschaftsprüfer, Dipl. Steuerexperte
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