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5. Januar 2022 Überarbeitetes Arbeitspapier zu Kryptowährungen und Intitial Coin/Token Offerings

Die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat kurz vor Jahresende das überarbeitete Arbeitspapier zu Kryptowährungen und Intitial Coin/Token Offerings (ICOs/ITOs) veröffentlicht.

Dabei sind insbesondere die folgenden Punkte neu:

  • Neu werden in Anlehnung an die FINMA-Wegleitung die deutschen Begriffe Zahlungs—Token, Anlage-Token und Nutzungs-Token verwendet.
  • Zudem wurden die Eigenkapital- und Partizipationstoken neu unter dem Begriff der Anlage-Token mit vertraglicher Grundlage zusammengefasst.
  • Ebenfalls enthält das überarbeitete Arbeitspapier Ausführungen zur steuerlichen Behandlung von Anlagetoken mit Beteiligungsrechten, welche grundsätzlich wie Wertschriften behandelt werden.
  • Ausserdem wird klargestellt, dass Anlagetoken mit vertraglicher Grundlage und Nutzungstoken, welche von Unternehmen an deren Mitarbeitenden abgegeben werden, nicht als Mitarbeiterbeteiligungen qualifizieren.
  • Schliesslich wird auch auf die steuerliche Behandlung der unterschiedlichen Mining-Methoden – der Proof of Work Methode und der Proof of Stake Methode - zur Schöpfung der Zahlungs-Token eingegangen.

Für Unternehmen, welche die Ausgabe von Token ins Auge gefasst haben, ist das aktualisierte Arbeitspapier eine willkommene Grundlage, zur ersten Prüfung der möglichen Steuerfolgen eines geplanten Token-Offerings. Dabei behandlet das Arbeitspapier die Steuerfolgen bei der Gewinn- und Einkommenssteuer, der Verrechnungsteuer, den Stempelabgaben und der Vermögenssteuer. Auf die Steuerfolgen bei der Mehrwertsteuer wird nicht eingegangen, da diese separat auf der Webseite der ESTV unter den MWST-Infos dargelegt werden.

Erfahrungsgemäss ist jedoch die Einordnung eines Tokens in eine der vorgenannten Kategorien in der Praxis nicht einfach, da ein Token oft vielen Funktionen enthalten kann. In solchen Fällen empfehlen wir, die einzelnen Funktionen des Tokens genau herauszuarbeiten und sich die steuerliche Behandlung von der ESTV im konkreten Einzelfall schriftlich bestätigen zu lassen.

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