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20. Juli 2015 Steuern: Beschränkung des Fahrtkostenabzugs

Ab 1. Januar 2016 auch für internationale Wochenaufenthalter

Anders als heute werden die so genannten internationalen Wochenaufenthalter, welche ihren Wohnsitz im Ausland haben, während der Woche aber in der Schweiz arbeiten und lediglich am Wochenende nach Hause zurückkehren, die Fahrtkosten für die wöchentliche Rückkehr nur noch in beschränktem Ausmass geltend machen können. Ob sich damit eine Tarifkorrektur noch lohnt, muss im Einzelfall geprüft werden.

Das Stimmvolk hat am 9. Februar 2014 den Bundesbeschluss zur Finanzierung und zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur, die sogenannte FABI-Vorlage, angenommen. Quasi durch die Hintertür hat es dadurch einen unmittelbaren Einfluss auf die künftige Steuerlast von Pendlern genommen. Denn die FABI-Vorlage begrenzt den Steuerabzug für Fahrten zwischen Arbeits- und Wohnort auf maximal CHF 3'000, und das ab dem 1. Januar 2016. Vorerst gilt die Plafonierung des maximalen Abzugs nur für die Bundessteuern; zahlreiche Kantone werden aber folgen und die abzugsfähigen Beträge auch für die Kantons- und Gemeindesteuern verringern.

Nebst den in der Schweiz ansässigen Pendlern sind wie eingangs erwähnt auch die internationalen Wochenaufenthalter von den Beschränkungen des Steuerabzugs betroffen. Sie haben oftmals besonders hohe Fahrtkosten. Bisher konnten sie ihre teils im fünfstelligen Betrag angefallenen Fahrtkosten im Rahmen der so genannten Tarifkorrektur geltend machen, nebst anderen Abzügen, die im Quellensteuertarif nicht enthalten sind (wie bspw. Alimenten, Einkäufe in Pensionskasse, Säule 3a etc.). Fällt die Abzugsmöglichkeit der Fahrtkosten dahin, bleibt im Einzelfall zu prüfen, ob sich eine Tarifkorrektur noch lohnt.

Foto: Jorge Royan

Autor: Christoph Niederer

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