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21. September 2015
Seit Annahme der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) bemüht sich der Bundesrat um eine wortgetreue Umsetzung, ohne jedoch die bilateralen Verträge mit der EU zu gefährden – eine schwierige Akrobatikübung. Im Falle eines Nichtgelingens will die Initiative 'Raus aus der Sackgasse' (RASA) die mit der MEI eingeführten Zuwanderungskontingente wieder aus der Bundesverfassung streichen. Unklar ist, wann eine entsprechende Abstimmung stattfände.
Der Bundesrat hat bis zum 9. Februar 2017 Zeit, die Personenfreizügigkeit mit der EU neu zu verhandeln und die von der MEI vorgesehenen Zuwanderungskontingente einzuführen. Die EU zeigt diesbezüglich jedoch wenig Verhandlungsbereitschaft. Sollte kein Konsens zustande kommen, so wird der Bundesrat gezwungen sein, die bilateralen Verträge zu kündigen.
Für diesen Fall will die RASA einen Plan B bereithalten: Das Volk soll über den Erhalt der Bilateralen entscheiden können. Die Initiative ist Mitte August mit 100'000 Unterschriften zustande gekommen; bis im Oktober soll sie eingereicht werden. Das Timing könnte sich aber als knapp erweisen, da Bundesrat und Parlament insgesamt 2,5 Jahre Zeit haben, um der Bevölkerung eine Abstimmungsempfehlung zu unterbreiten. Die Umsetzungsfrist der MEI endet jedoch bereits in knapp 1,5 Jahren. Unter Umständen kommt die Initiative also erst zur Abstimmung, nachdem die Umsetzung der MEI in Kraft ist. Lässt sich eine Lösung finden, die die Bilateralen nicht gefährdet, so will das RASA-Komitee die Initiative zurückziehen.
Laut einem der RASA-Initianten sei der Zeitplan jedoch gar nicht so zentral; eine Abstimmung erst nach der Umsetzung der MEI könne sogar von Vorteil sein. «Dann sieht die Schweizer Bevölkerung, welches Schlamassel die MEI angerichtet hat.»
Foto: Vaikoovery/Wikimedia Commons
Autoren: Urs Haegi, Ann Sofie Benz
Kategorien: Immigration, Blog
Rechtsanwalt
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