
Im Schatten der Masseneinwanderungsinitiative
Eine allseitige Verzweiflung und Müdigkeit macht sich unter den Politikern von links nach rechts breit: Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative im Schweizer Ausländergesetz (AuG) will einfach nicht so recht gelingen. Vergessen gehen die anderen Neuerungen, welche in der Revision der Ausländergesetzgebung behandelt werden, wie etwa den Regeln zur Arbeitslosigkeit von Ausländern und Sozialversicherungsrecht sowie das beabsichtigte Recht von anerkannten Flüchtlingen auf eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz.
Entwurf des Bundesrates von März 2016
Was genau von der Gesetzesrevision umfasst ist, hat der Bundesrat mit dem Vorentwurf und der Botschaft im März 2016 offenbart: Ausgangspunkt für die Revision bildet die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative durch das Schweizer Stimmvolk im Februar 2014. Diese muss zwingend bis Februar 2017 in die Praxis umgesetzt werden (siehe auch unseren letzten Blog Post vom 5. Juli 2016). Da die Verhandlungen mit der EU nur schleppend vorankommen, ist der Bundesrat zum Handeln gezwungen und hat den Vorschlag einer einseitigen, gesetzlichen Schutzklausel gemacht.
Bekämpfung von Missbrauch auf dem Arbeitsmarkt
Neben der neuen Schutzklausel werden aber auch neue Regelungen zum Umgang mit Arbeitslosigkeit von ausländischen Staatsbürgern und zur Integration von Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt beabsichtigt: Unter dem Titel 'Bekämpfung von Missbrauch auf dem Arbeitsmarkt' soll Sozialhilfebezügen von ausländischen Stellensuchenden vorgebeugt werden. Weiter wird in einem neuen Kriterienkatalog festgehalten, wie ein stellensuchender Ausländer seine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz verlieren kann. Damit die zuständigen Ämter hierbei frühzeitig reagieren können, soll der Datenaustausch innerhalb der Behörden verbessert werden. Hierzu wird neu eine formelle, gesetzliche Grundlage im Sozialversicherungsrecht geschaffen, welche die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt.
Pilotprojekt 'Erwerbstätigkeit von anerkannten Flüchtlingen'
Ein weiterer Themenschwerpunkt der Revision bildet das Pilotprojekt des Bundesrates, wonach anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene neu einer Erwerbstätigkeit nachgehen und an Beschäftigungsprogrammen teilnehmen können. Beabsichtigt wird die Einführung einer mehrjährigen Lehre, mittels welcher die Flüchtlinge einen neuen Beruf erlernen oder das bereits Beherrschte vertiefen können. Laut Bundesrat soll dies zu einer früheren und effizienteren Integration in den Schweizer Arbeitsmarkt führen. Da diese Gruppe von Ausländern aufgrund internationaler Verpflichtungen ohnehin vorübergehend aufenthaltsberechtigt ist, möchte man ihr Potential für den Schweizer Arbeitsmarkt nutzen. Obwohl vor allem vom rechten Flügel kritisiert, ist dies sicherlich eine kreative Art, wie man 'von innen' den Schweizer Arbeitsmarkt stärken könnte.
Stärkung des Schweizer Marktes
Im Schatten der Kämpfe zur Masseneinwanderungsinitiative finden sich folglich gleich zwei interessante Neuerungen in der Ausländergesetzgebung: Die Regeln zur Bekämpfung vor Sozialhilfemissbrauch soll gewisse Schlupflöcher stopfen und einen verbesserten Austausch zwischen den betroffenen Behörden ermöglichen. Gleichzeitig möchte ein Pilotprojekt des Bundesrates die Erwerbstätigkeit von Flüchtlingen erstmalig zulassen, um eine effizientere Integration zu unterstützen und den Schweizer Arbeitsmarkt von innen heraus zu stärken.
Autor: Urs Haegi