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3. Juni 2021
Im November 2020 scheiterte die Konzernverantwortungsinitiative ("KVI") am Ständemehr. Corporate Social Responsibility ("CSR") ist deswegen nicht vom Tisch. Im Vorlauf zur KVI-Abstimmung hat das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag zur Ergänzung des Obligationenrechts ("OR") ausgearbeitet. Darin wurden verschiedene Aspekte der KVI in abgeschwächter Form aufgenommen. Nach Ablauf der Referendumsfrist wird dieser indirekte Gegenvorschlag voraussichtlich am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Folgenden Unternehmen werden mit dem indirekten Gegenvorschlag sowie im Rahmen der Aktienrechtsrevision neue Pflichten im Bereich CSR auferlegt:
Dieser Beitrag befasst sich mit den Transparenz- und Sorgfaltspflichten im Handel mit Konfliktmetallen und –mineralien.
Ein Unternehmen mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz, das Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold in den freien Verkehr der Schweiz importiert oder in der Schweiz bearbeitet, fällt unter die neuen Transparenz- und Sorgfaltspflichten, wenn die Metalle und Mineralien aus bestimmten Gebieten ("Konflikt- und Risikogebiete") kommen sowie dabei gewisse Einfuhrmengen überschritten werden.
Der erste Entwurf der "Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit" ("VSoTr") führt die Anpassungen im OR weiter aus. Fällt das Handelsvolumen einer Gesellschaft unter diese Einfuhrmengen, sind die Transparenz- und Sorgfaltspflichten unabhängig vom Geschäftsmodell der Gesellschaft nicht anwendbar. Der initiale Entwurf der VSoTr mit einem ersten Richtwert zu möglichen Einfuhrmengen ist Mitte April in die Vernehmlassung gegangen. Ergebnisse dazu werden im Juli 2021 erwartet.
Gemäss dem ersten Entwurf der VSoTr sollen folgende Definitionen gelten:
Die Verordnung sieht folgende Ausnahmen von der Transparenz- und Sorgfaltspflicht vor:
Wenn eine Gesellschaft Metalle oder Mineralien gemäss Definition bezieht und diese aus Konflikt- und Hochrisikogebieten stammen, muss die Gesellschaft ihre gesamte Lieferkette samt aller Subunternehmer sorgfältig überprüfen und transparent darüber berichten.
Pflichtige Unternehmen haben ein Managementsystem zu führen, welches die Rückverfolgung der Lieferkette ermöglicht und eine Lieferkettenpolitik auf allen Ebenen durchsetzt. Gemäss dieser Lieferkettenpolitik hat ein Unternehmen seine Lieferanten und Sublieferanten zu kontrollieren und auch diese müssen Sorgfaltspflichten bei der Beschaffung der jeweiligen Mineralien und Metalle von weiteren Sublieferanten einhalten.
Auf allen Stufen muss sichergestellt werden, dass angemessene Massnahmen getroffen werden, um negative Auswirkungen aus der eigenen Beschaffung aus einem Konflikt- oder Hochrisikogebiet zu mindern oder abzuwenden. Dies soll unter anderem durch Kontrollen vor Ort, Auskünfte von Behörden oder Organisationen, Beizug von Fachpersonen, Zusicherungen innerhalb der Lieferkette oder Verwenden von Zertifizierungen geschehen. Das pflichtige Unternehmen sowie alle seine Lieferanten und Sublieferanten haben sich an die jeweils anwendbaren nationalen Gesetzgebungen zu halten. Mindeststandard auf allen Stufen soll jedoch der OECD-Leitfaden für Konfliktmineralien sein.
Insbesondere soll ein pflichtiges Unternehmen zur Umsetzung dieser Sorgfaltspflichten die Lieferkettenpolitik in alle seine Verträge aufnehmen. Dies kann beispielsweise durch die Aufnahme eines Audit-Rechts getan werden, welches nicht nur dem Lieferanten auferlegt wird, sondern der Lieferant der obersten Stufe jeweils auch auf die unteren Stufen zu überwälzen hat. So kann sich ein Unternehmen ein ständiges Recht zur Kontrolle sichern.
In pflichtigen Unternehmen hat der Verwaltungsrat jährlich Bericht über die Lieferkette zu erstatten. Innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahrs hat der Verwaltungsrat diesen Bericht in einer Amtssprache oder in Englisch zu verfassen. Der Bericht muss während zehn Jahren öffentlich zugänglich bleiben. Ausgenommen von der Berichterstattung sind Unternehmen, die Produkte von anderen Unternehmen vertreiben, die selbst einen Bericht zum Vertrieb von Metallen und Mineralien aus Konfliktgebieten verfasst haben. Voraussichtlich wird der erste Bericht für das Geschäftsjahr 2023 zu verfassen sein.
Unternehmen, die im Handel mit Metallen und Mineralien tätig sind, sollten folgende Abklärungen tätigen:
Beantwortet ein Verwaltungsrat die Fragen 1 - 3 mit "Ja", unterliegt das Unternehmen den Transparenz- und Sorgfaltspflichten und hat entsprechend seine Lieferkette zu kontrollieren und darüber zu berichten.
Werden Frage 2 oder 3 dagegen mit "Nein" beantwortet, besteht keine Handlungspflicht für dieses Unternehmen. Dies sollte der Verwaltungsrat protokollarisch festhalten. Und auch wenn aktuell keine Handlungspflicht besteht, sollte der Verwaltungsrat dennoch mindestens einmal jährlich die aktuellste Version der VSoTr konsultieren und die Fragen 1 – 3 wieder neu beantworten, um frühzeitig auf eine Veränderung der Verhältnisse reagieren zu können.
Autorin: Pauline Pfirter
Kategorien: Gesellschafts- und Handelsrecht, Blog
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