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3. Juni 2021 Neue Bürokratieaufgaben für Unternehmen im Bereich Metalle und Mineralien

Betroffene Unternehmen von Corporate Social Responsibility Pflichten

Im November 2020 scheiterte die Konzernverantwortungsinitiative ("KVI") am Ständemehr. Corporate Social Responsibility ("CSR") ist deswegen nicht vom Tisch. Im Vorlauf zur KVI-Abstimmung hat das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag zur Ergänzung des Obligationenrechts ("OR") ausgearbeitet. Darin wurden verschiedene Aspekte der KVI in abgeschwächter Form aufgenommen. Nach Ablauf der Referendumsfrist wird dieser indirekte Gegenvorschlag voraussichtlich am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Folgenden Unternehmen werden mit dem indirekten Gegenvorschlag sowie im Rahmen der Aktienrechtsrevision neue Pflichten im Bereich CSR auferlegt:

  • FINMA kontrollierte Unternehmen und Publikumsgesellschaften (börsenkotierte und Unternehmen mit Anleihensobligationen):
    Jährliche Berichterstattungspflichten zu nicht-finanziellen Belangen wie Sozialbelange, Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschen Rechte und Korruptionsbekämpfung (voraussichtlich erster Bericht für das Geschäftsjahr 2023 im Jahr 2024 zu verfassen);
  • Unternehmen, die mit Metallen und Mineralien handeln:
    Transparenz- und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (voraussichtlich erster Bericht für das Geschäftsjahr 2023 im Jahr 2024 zu verfassen);
  • Unternehmen, die in Bereichen tätig sind, in denen Verdacht auf Kinderarbeit besteht:
    Transparenz- und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (voraussichtlich erster Bericht für das Geschäftsjahr 2023 im Jahr 2024 zu verfassen);
  • Unternehmen, die in der Gewinnung von Mineralien, Erdöl, Erdgas oder Einschlag von Primärholz tätig sind und der ordentlichen Revision unterstehen:
    Jährlicher Bericht über Zahlungen von Geld- und Sachleistungen an staatliche Stellen im In- und Ausland (erster Transparenzbericht für das Geschäftsjahr 2022 im Jahr 2023 zu verfassen); und
  • Publikumsgesellschaften mit einer Bilanzsumme von CHF 20 Mio., Umsatzerlös von CHF 40 Mio. oder 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt (mind. zwei von drei Kriterien):
    Geschlechterquoten von mind. 30% für jedes Geschlecht auf Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsebene (umzusetzen auf Verwaltungsratsebene ab dem Geschäftsjahr 2026 und auf Geschäftsleitungsebene ab dem Geschäftsjahr 2031) sowie Berichterstattungspflicht, wenn die Geschlechterquoten nicht erreicht worden sind.

Dieser Beitrag befasst sich mit den Transparenz- und Sorgfaltspflichten im Handel mit Konfliktmetallen und –mineralien.  

Problematische Mineralien und Metalle

Ein Unternehmen mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz, das Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold in den freien Verkehr der Schweiz importiert oder in der Schweiz bearbeitet, fällt unter die neuen Transparenz- und Sorgfaltspflichten, wenn die Metalle und Mineralien aus bestimmten Gebieten ("Konflikt- und Risikogebiete") kommen sowie dabei gewisse Einfuhrmengen überschritten werden.

Der erste Entwurf der "Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit" ("VSoTr") führt die Anpassungen im OR weiter aus. Fällt das Handelsvolumen einer Gesellschaft unter diese Einfuhrmengen, sind die Transparenz- und Sorgfaltspflichten unabhängig vom Geschäftsmodell der Gesellschaft nicht anwendbar. Der initiale Entwurf der VSoTr mit einem ersten Richtwert zu möglichen Einfuhrmengen ist Mitte April in die Vernehmlassung gegangen. Ergebnisse dazu werden im Juli 2021 erwartet.

Gemäss dem ersten Entwurf der VSoTr sollen folgende Definitionen gelten:

  • Mineralien: Erze und Konzentrate, die Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthalten. Erfasst werden auch Nebenprodukte;
  • Metalle: Metalle, die Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthalten oder daraus bestehen. Auch hier sind Nebenprodukte erfasst;
  • Lieferkette: Prozess, der die eigene Geschäftstätigkeit und diejenigen aller Wirtschaftsbeteiligten und Akteure umfasst;
  • Konflikt- und Hochrisikogebiete: Gebiete mit bewaffnetem Konflikt oder die sich nach einem bewaffneten Konflikt in einem fragilen Zustand befinden oder bei denen Staatsführung und Sicherheit schwach sind (e.g. failed states).
    Achtung: Der aktuelle Entwurf der Verordnung enthält keine Liste von Ländern, die als Konflikt- oder Hochrisikogebiete gelten sollen. Somit muss der Verwaltungsrat sorgfältig entscheiden, ob das Bezugsland unter die vorgenannte Definition fällt.  

Die Verordnung sieht folgende Ausnahmen von der Transparenz- und Sorgfaltspflicht vor:

Wenn eine Gesellschaft Metalle oder Mineralien gemäss Definition bezieht und diese aus Konflikt- und Hochrisikogebieten stammen, muss die Gesellschaft ihre gesamte Lieferkette samt aller Subunternehmer sorgfältig überprüfen und transparent darüber berichten.

Sorgfaltspflichten

Pflichtige Unternehmen haben ein Managementsystem zu führen, welches die Rückverfolgung der Lieferkette ermöglicht und eine Lieferkettenpolitik auf allen Ebenen durchsetzt. Gemäss dieser Lieferkettenpolitik hat ein Unternehmen seine Lieferanten und Sublieferanten zu kontrollieren und auch diese müssen Sorgfaltspflichten bei der Beschaffung der jeweiligen Mineralien und Metalle von weiteren Sublieferanten einhalten.

Auf allen Stufen muss sichergestellt werden, dass angemessene Massnahmen getroffen werden, um negative Auswirkungen aus der eigenen Beschaffung aus einem Konflikt- oder Hochrisikogebiet zu mindern oder abzuwenden. Dies soll unter anderem durch Kontrollen vor Ort, Auskünfte von Behörden oder Organisationen, Beizug von Fachpersonen, Zusicherungen innerhalb der Lieferkette oder Verwenden von Zertifizierungen geschehen. Das pflichtige Unternehmen sowie alle seine Lieferanten und Sublieferanten haben sich an die jeweils anwendbaren nationalen Gesetzgebungen zu halten. Mindeststandard auf allen Stufen soll jedoch der OECD-Leitfaden für Konfliktmineralien sein.

Insbesondere soll ein pflichtiges Unternehmen zur Umsetzung dieser Sorgfaltspflichten die Lieferkettenpolitik in alle seine Verträge aufnehmen. Dies kann beispielsweise durch die Aufnahme eines Audit-Rechts getan werden, welches nicht nur dem Lieferanten auferlegt wird, sondern der Lieferant der obersten Stufe jeweils auch auf die unteren Stufen zu überwälzen hat. So kann sich ein Unternehmen ein ständiges Recht zur Kontrolle sichern.   

Transparenzpflichten

In pflichtigen Unternehmen hat der Verwaltungsrat jährlich Bericht über die Lieferkette zu erstatten. Innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahrs hat der Verwaltungsrat diesen Bericht in einer Amtssprache oder in Englisch zu verfassen. Der Bericht muss während zehn Jahren öffentlich zugänglich bleiben. Ausgenommen von der Berichterstattung sind Unternehmen, die Produkte von anderen Unternehmen vertreiben, die selbst einen Bericht zum Vertrieb von Metallen und Mineralien aus Konfliktgebieten verfasst haben. Voraussichtlich wird der erste Bericht für das Geschäftsjahr 2023 zu verfassen sein.

Fazit

Unternehmen, die im Handel mit Metallen und Mineralien tätig sind, sollten folgende Abklärungen tätigen:

  1. Wird mit Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold oder Erzen, Konzentraten oder Nebenprodukten davon gehandelt?
  2. Wenn die erste Frage mit "Ja" beantwortet wurde: Stammen diese Metalle und Mineralien aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten?
  3. Wird auch die zweite Frage mit "Ja" beantwortet: Werden die von der Verordnung festgelegten Mindesteinfuhrmengen erreicht oder überschritten (unter Betrachtung der gesamten Unternehmensgruppe)?

Beantwortet ein Verwaltungsrat die Fragen 1 - 3 mit "Ja", unterliegt das Unternehmen den Transparenz- und Sorgfaltspflichten und hat entsprechend seine Lieferkette zu kontrollieren und darüber zu berichten.

Werden Frage 2 oder 3 dagegen mit "Nein" beantwortet, besteht keine Handlungspflicht für dieses Unternehmen. Dies sollte der Verwaltungsrat protokollarisch festhalten. Und auch wenn aktuell keine Handlungspflicht besteht, sollte der Verwaltungsrat dennoch mindestens einmal jährlich die aktuellste Version der VSoTr konsultieren und die Fragen 1 – 3 wieder neu beantworten, um frühzeitig auf eine Veränderung der Verhältnisse reagieren zu können.  

Autorin: Pauline Pfirter

Autorin