
Übersicht
Voraussichtlich sollen bis zum 1. Juli 2021 alle Kantone in der Schweiz den Wechsel von Ausländerausweisen in Papierform zu solchen in Kreditkartenform vollzogen haben. Begründet wird der Wechsel weg vom Papierformat vor allem aufgrund dessen mangelhafter Gewährleistung gegenwärtiger Sicherheitsanforderungen. So sind die neuen Ausweise im Kreditkartenformat nicht nur handlicher und moderner, sondern auch fälschungssicherer.
Vom Wechsel sind nebst den EU/EFTA Staatsangehörigen mit L-, B-, und C-Ausweisen auch folgende Ausländerausweise betroffen:
- Grenzgängerinnen und Grenzgänger, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (G-Ausweis);
- Familienmitglieder von Diplomatinnen und Diplomaten, die in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen (Ci-Ausweis);
- Asylsuchende während des Asylverfahrens (N-Ausweis);
- Vorläufig Aufgenommene (F-Ausweis)
Für nicht EU/EFTA Bürger und solche, welche sich nicht auf das Schengener Abkommen berufen können, hat die Schweiz die Ausländerausweise bereits seit Ende 2008 im Kreditkartenformat herausgegeben. Seit 2011 sind in diesen sogar die biometrischen Daten gespeichert. Bei den neuen Ausweisen im Kreditkartenformat für EU/EFTA Staatsangehörige und den weiteren obig erwähnten Gruppen wird von der Erfassung biometrischer Daten jedoch bewusst abgesehen.
Umsetzung
Zuständig für den Wechsel der Ausländerausweise zum Kreditformat sind die Kantone. Diese werden die obengenannten Ausweise spätestens ab dem 1. Juli 2021 nur noch im Kreditkartenformat herausgeben. Im Kanton Zürich werden die neuen Ausweise beispielsweise schon ab dem 3. Februar 2020 ausgegeben. Für bereits ausgestellte Ausländerausweise in Papierform ändert sich jedoch nichts. Diese bleiben weiterhin bis zum Ablaufdatum gültig, auch wenn dieses nach dem 1. Juli 2021 ist. Eine Ausnahme gilt für die Ausweise N und F. Für diese steht noch kein Umsetzungsdatum fest.
Ablauf
Die Gesuche für die Ausländerausweise L, B und C von EU/EFTA-Staatsangehörigen und der Ausweise Ci von Familienmitgliedern von Diplomaten, welche in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen, werden weiterhin durch die Einwohnerdienste der Gemeinden abgewickelt. Neu muss jedoch kein Passfoto mehr eingereicht werden, da die Gesichtsbilder und die Unterschriften an biometrischen Erfassungsstationen im jeweiligen Kantonen erfasst werden. Im Gegensatz zur Datenerfassung bei den biometrischen Ausweisen wird jedoch kein Datenchip erstellt und kein Fingerabdruck genommen. In Zürich befindet sich eine solche Erfassungsstation beim Migrationsamt selber. Die Termine für die Datenerfassung werden in der Regel von den Mitarbeitern der Einwohnerkontrolle vorgenommen.
Das Verfahren zum Ausstellen eines neuen Ausweises für Grenzgänger (G-Ausweis) unterscheidet sich vom Obigen. Hier wird den Gesuchstellern über deren Arbeitgeber direkt vom Migrationsamt ein Termin zur Erfassung des Gesichtsbildes und der Unterschrift zugestellt.
Änderungen
Bei den neu ausgestellten Ausländerausweisen werden nebst dem Wechsel von Papier zu Kreditkarte auch einige inhaltliche Veränderungen vorgenommen. So wird die aktuelle Wohnadresse nicht mehr auf dem Ausländerausweis ersichtlich sein. Anstelle dieser wird lediglich der Ort der ausstellenden Behörde und das Kantonskürzel aufgedruckt. Auch die Arbeitgeberinformationen sind in Zukunft nicht mehr auf dem Ausweis abgebildet. Einzige Ausnahme bildet der Ausländerausweis G, welcher den Arbeitgeber im Feld "Anmerkungen" angibt.
Zudem haben Grenzgänger aus Drittstaaten seit dem 1. November 2019 und analog der Regelung für Grenzgänger aus EU/EFTA Staaten, auch nach einer fünfjährigen Erwerbstätigkeit einen Stellenwechsel zu melden. Bei Missachtung dieser Meldepflicht wird mit strafrechtlichen Sanktionen zu rechnen sein.
Haben Sie weitere Fragen zu Wechsel zu den Ausländerausweisen im Kreditkartenformat? Unser Immigration-Team berät Sie gerne.
Autoren: Sheila Pfenninger, Beatrice Leistner