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In der heutigen Wirtschaft sind Talente die wertvollsten Assets eines Unternehmens. In unserer globalisierten Welt stehen die Firmen in einem stetigen Konkurrenzkampf um neue Ideen und kreative Produkte. Um ihre Mitbewerber zu übertrumpfen, versuchen die Unternehmen die grössten Talente anzuheuern, sie auszubilden und investieren Geld und Zeit in sie.
Im Vergleich zu früher wechseln die Arbeitnehmer die Stelle aber viel häufiger und schneller, womit die Arbeitgeber nicht nur den Verlust eines talentierten Arbeitnehmers fürchten, sondern gleichzeitig auch den Verlust von Geschäftsgeheimnissen und Kunden. Um dem entgegen zu wirken, versuchen mehr und mehr Arbeitgeber ihre Geschäftsgeheimnisse und ihren Kundenstamm mittels Konkurrenzverbotsklausel im Arbeitsvertrag zu schützen.
Dass es auch anders geht, zeigt ein Blick nach Kalifornien in das boomende Silicon Valley, Geburtsstätte von Google, Apple, Microsoft, Facebook, Intel etc. Konkurrenzverbotsabreden sind in Kalifornien nicht erlaubt. Der California Business and Professions Code §16600 verbietet "every contract in which anyone is restrained from engaging in a lawful profession, trade, or business".
Kalifornien schreibt einen Teil der Erfolgsgeschichte des Silicon Valleys dem Verbot von Konkurrenzverbotsklauseln zu. Dabei wird argumentiert, dass die Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmer, der Informationsaustausch, das Teilen von Ideen und das gemeinsame Erarbeiten von Wissen die Wirtschaft beflügelt und – auf lange Sicht – jedem Arbeitgeber hilft.
Dass aber auch im Silicon Valley nicht alle Unternehmen vom Verbot von Konkurrenzverbotsklauseln begeistert sind, zeigt ein kürzlich ergangenes Urteil gegen die Tech-Riesen Google, Apple, Intel, Adobe, etc. Bei diesem Verfahren ging es um Absprachen zwischen den beteiligten Unternehmen, sich nicht gegenseitig Arbeitnehmer abzuwerben. Die Arbeitnehmer brachten in ihrer Klage vor, dass diese Abrede wettbewerbshindernd sei und ihnen die Aussicht auf ein höheres Einkommen verwehrt hätte. Das Verfahren wurde mit einer Zahlung in der Höhe von USD 415 Mio. der Unternehmen an die klagenden 64'000 Arbeitnehmer durch Vergleich erledigt.
Das Konkurrenzverbot ist und bleibt ein kontrovers diskutiertes Thema. Eine Untersuchung von Gerichtsfällen hinsichtlich Konkurrenzverbotsabreden zwischen 1975 und 2011 hat ergeben, dass in der Schweiz von 146 angefochtenen Konkurrenzverboten nur gerade 46 durchsetzbar waren. Dies legt den Schluss nahe, dass Arbeitgeber mittels Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag versuchen ihre Arbeitnehmer von einem Wechsel zur Konkurrenz abzuhalten, selbst wenn die Voraussetzungen für ein Konkurrenzverbot nicht erfüllt sind.
Vor diesem Hintergrund könnte der Gesetzgeber einen Blick nach Kalifornien wagen und eine Revision des Konkurrenzverbotes in Betracht ziehen. Bis dahin empfiehlt es sich aber, bei der Ausarbeitung einer Konkurrenzverbotsklausel genau auf deren Wortlaut zu achten.
Quelle Foto: National Institutes of Health/Wikimedia Commons
Autor: Moritz Jäggy
Advokat
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