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Kategorie: Data & Privacy
Ende Dezember 2022 läuft die Übergangsfrist für die Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Verträge und Klauseln für internationale Datenübermittlungen ab. Wenn Sie nach diesem Datum noch die älteren "Standardvertragsklauseln" der Europäischen Kommission verwenden, sind Sie mutmasslich nicht mehr DSGVO bzw. DSG-konform. Wir haben fünf Fragen formuliert mit denen Sie herausfinden können, ob Sie ein Problem haben – und daher Sanktionen riskieren.
Die "Standardvertragsklauseln" der Europäischen Kommission (EU SCC) wurden im Juni 2021 aktualisiert und die Frist zur Nachführung von Verträgen endet sowohl im Rahmen der DSGVO als auch nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) Ende Dezember 2022. Es braucht sie natürlich nur dann, wenn Sie Personendaten in ein "unsicheres" Drittland übermitteln und hierfür keine andere Rechtsgrundlage haben. Sehr viele Unternehmen und ihre Provider setzen die EU SCC ein.
Sie sollten in Ihrer Organisation daher die folgenden fünf Fragen stellen:
Wenn Sie eine dieser Fragen mit "Ja" beantworten müssen, sollten Sie Ihre Situation genauer untersuchen, da Sie wahrscheinlich nicht datenschutzkonform sind.
Sie können den Flyer hier herunterladen.
Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich, ebenso bei der Klärung etwaiger Probleme. Zur Unterstützung haben wir den Flyer mit diesen Fragen und einem Link zu einem Flussdiagramm mit weiteren Informationen erstellt (er stammt aus unserem "DPC Handbook", das diverse unserer Klienten für ihre internen Datenschutzkoordinatoren einsetzen).
Ausführliche FAQ zu den EU SCC finden sich hier.
Autor: David Rosenthal
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