VISCHER ist eine Schweizer Anwaltskanzlei, die sich der rechtlichen Lösung von Geschäfts-, Steuer- und Regulierungsfragen widmet.
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27. März 2020
Zahlreiche Banken stellen ab dem 26. März 2020 Überbrückungskredite für Schweizer Unternehmen zur Verfügung, die gewisse Minimalkriterien erfüllen und aufgrund der
COVID-19-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Die Kredite werden vom Bund mittels Solidarbürgschaften besichert. Das Programm wurde vom Bund und den Banken gemeinsam entwickelt und umfasst insgesamt CHF 20 Milliarden. Der Bundesrat hat die entsprechende COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung per 26. März 2020 in Kraft gesetzt. Unternehmen können ab diesem Datum – am besten bei ihrer Hausbank – um entsprechende Überbrückungshilfe nachsuchen.
Mit den Überbrückungskrediten soll Schweizer KMU – d.h. Unternehmen bis zu einer Umsatzschwelle von CHF 500 Millionen – genügend Liquidität zur Verfügung gestellt werden, damit sie trotz Corona-bedingten Umsatzeinbussen ihre laufenden Fixkosten wie namentlich Löhne, Mieten und Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen decken können.
Das Programm bietet den Unternehmen grundsätzlich zwei Arten von Krediten:
Grundsätzlich steht pro Unternehmen ein maximaler Betrag aus einem COVID-19-Kredit und einem COVID-19-Kredit Plus von total CHF 20 Millionen zur Verfügung.
Die Überbrückungshilfe des Bundes ist einfach und pragmatisch ausgestaltet und baut auf den bereits bestehenden Strukturen der Bürgschaftsorganisationen des Bundes auf. Trotzdem stellen sich in der Praxis einige, zum Teil auch heikle Fragen. Für welche Unternehmen eignet sich das Programm und für welche nicht? Wie wirken sich die Überbrückungskredite auf die unternehmerische Freiheit aus? Können auch Unternehmen Überbrückungskredite beziehen, die bereits vor der COVID-19-Krise finanziell angeschlagen waren? Wie wirken sich die Kredite auf die Bilanz des Unternehmens aus?
Für diese und viele andere Fragen haben wir für Sie einen Katalog mit den entsprechenden Antworten erstellt.
Selbstverständlich stehen Ihnen bei Fragen zu diesem Thema die Mitglieder des Banken- und Finanzmarktrechtsteams jederzeit gerne auch persönlich zur Verfügung.
Autoren: Stefan Grieder, Adrian Dörig, Jana Essebier, Seraina Jenny-Tsering
Kategorien: Banken- und Finanzmarktrecht, Blog
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